Südafrikas Ex-Präsident im Gefängnis: Jacob Zuma hat in der Nacht zum Donnerstag eine Haftstrafe angetreten. Nach Polizeiangaben befindet sich der 79-Jährige im Estcourt Correctional Centre in Kwazulu-Natal. Er habe entschieden, sich der Polizei zu stellen, teilte die Zuma-Stiftung mit. Ihr Vater sei guter Laune und habe auf dem Weg ins Gefängnis gelacht, schrieb Zumas Tochter auf Twitter.
Die Anwälte des Politikers hatten am Abend einen Eilantrag auf Verschiebung des Haftantritts gestellt. Medienberichten zufolge soll die Polizei mit grossem Aufgebot ausgerückt sein und soll mehrere Stunden in der Residenz mit Zuma selbst und dessen Anwälten verhandelt haben.
Schwerwiegende Korruptionsvorwürfe: Zuma war letzte Woche wegen Missachtung einer gerichtlichen Vorladung vom Verfassungsgericht zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Er muss sich vor einer Untersuchungskommission wegen diverser Korruptionsvorwürfe während seiner Amtszeit verantworten und war der entsprechenden Vorladung nicht gefolgt. Es ist das erste Mal überhaupt, dass ein ehemaliger Präsident des Landes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Seine Amtszeit von 2009 bis 2018 war von Korruptionsvorwürfen überschattet.
Wichtiges Signal für das Land: Der ehemalige Präsident fügt sich also nun doch der Justiz. Für SRF-Korrespondentin Anna Lemmenmeier zeigt das, dass die während Zumas Regierungszeit geschwächten, ja regelrecht ausgehöhlten Institutionen und Gerichte wieder gestärkt sind. «Das ist ein sehr wichtiges Signal für das Land: Niemand in Südafrika steht über dem Gesetz – auch nicht ein ehemaliger Präsident.»
Zuma wird Opferrolle treu bleiben: Mit einem Schuldeingeständnis rechnet Korrespondentin Lemmenmeier nicht: «Der Mann ist fast 80 Jahre alt, er war neun Jahre lang Präsident und konnte in dieser Zeit für nichts belangt werden – bis jetzt.» Von Korruptions- über Vergewaltigungsvorwürfe bis hin zu persönlicher Bereicherung im Amt sei Zuma über Jahre hinweg mit schwerwiegendsten Vorwürfen eingedeckt worden – nie wurde er verurteilt, und immer habe er sich als Opfer dargestellt.
So geht es weiter: Am kommenden Montag wird das Verfassungsgericht einen Antrag Zumas auf Annullierung der Haftstrafe prüfen. Über seine Anwälte hatte er dem Gericht mitteilen lassen, die Haftstrafe würde angesichts seines angeschlagenen Gesundheitszustands sein Leben in Gefahr bringen. Er habe daher einen Anspruch auf erneute Überprüfung seines Falls.