- Homosexuelle in Österreich sollen eine Entschädigung erhalten, wenn sie wegen ihrer Handlungen strafrechtlich verfolgt worden sind.
- Die damals Verurteilten sollen ausserdem rehabilitiert werden.
- Das Justizministerium geht von 11'000 Betroffenen aus.
Österreich will Wiedergutmachung für die strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen leisten. Personen, die in der Vergangenheit wegen mittlerweile aufgehobener Paragrafen ins Visier der Justiz geraten waren, sollen rehabilitiert und entschädigt werden, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ankündigte.
Bis zu einer Strafrechtsreform im Jahr 1971 waren gleichgeschlechtliche Handlungen in Österreich generell verboten. Auch danach blieben noch einige Strafbestimmungen aufrecht. Erst 2002 wurde der letzte dieser Paragrafen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Künftig sollen Betroffene für jedes aufgehobene Urteil 3000 Euro und für jedes angefangene Jahr in Haft 1500 Euro erhalten. Ausserdem werden laut Zadic 500 Euro für jedes eingeleitete Ermittlungsverfahren ausbezahlt. Falls Opfer der alten rechtlichen Regelungen wirtschaftliche, berufliche oder gesundheitliche Nachteile erlitten haben, stehen ihnen zusätzlich 1500 Euro zu. Insgesamt stehen 33 Millionen Euro für geschätzt 11'000 betroffene Personen zur Verfügung.