- Die Europäische Kommission leitet gegen Frankreich, Italien und fünf weitere EU-Länder Strafverfahren ein.
- Auch Belgien, Ungarn, Malta, Polen und die Slowakei weisen eine zu hohe Neuverschuldung auf; gegen Rumänien ist das Verfahren hängig.
- Die betroffenen EU-Staaten müssen nun Gegenmassnahmen ergreifen, um Verschuldung und Defizite zu senken.
Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstössen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.
Nach Angaben der EU-Behörde haben zuletzt zwölf EU-Staaten die Obergrenze des Defizits im vergangenen Jahr nicht eingehalten oder werden diese laut Prognose in diesem Jahr übertreten. Dass nur gegen sieben Länder neue Verfahren eingeleitet wurden, liegt daran, dass die Kommission verschiedene Faktoren berücksichtigt. Dazu gehört etwa, ob das Übertreten der Defizitgrenze nur sehr gering ist, aufgrund besonderer wirtschaftlicher Umstände als aussergewöhnlich gilt oder auch ob mehr Investitionen in Verteidigung getätigt wurden.
Um für solide Finanzen zu sorgen, muss jedes Land gemeinsam mit der für die Aufsicht zuständigen EU-Kommission einen vierjährigen Haushaltsplan aufstellen. Unter bestimmten Bedingungen, etwa wenn ein Land sich zu wachstumsfördernden Reformen und Investitionen verpflichtet, kann der Plan auf sieben Jahre ausgeweitet werden.