- Fluggäste, die sich unbotmässig verhalten, sogenannte Flegel-Passagiere, können künftig einfacher rechtlich belangt werden.
- Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat die entsprechende Anpassung des sogenannten Abkommens von Tokio diskussionslos gutgeheissen.
- Trotz klaren Beweisen konnten renitente Passagiere bisher gerichtlich oft nicht belangt werden.
In den vergangenen Jahren haben Zwischenfälle mit Passagieren deutlich zugenommen, die die Verhaltensregeln an Bord eines Flugzeuges nicht befolgten und Anweisungen der Crew missachteten. Wurden im Jahr 2010 noch 375 Fälle von unbotmässigem Verhalten von Fluggästen angezeigt, waren es im Jahr 2019 bereits knapp 1200, wie Kommissionspräsidentin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) ausführte.
Das hat in mehreren Fällen die Sicherheit des Flugzeugs gefährdet. Vereinzelt mussten Piloten ungeplante Zwischenlandungen einlegen, um störende Personen aus Sicherheitsgründen abzusetzen. Trotz klaren Beweisen konnten diese renitenten Passagiere bisher jedoch gerichtlich oft nicht belangt werden. Mit der Gesetzesanpassung soll dies nun einfacher möglich sein.