- Das Referendum gegen das neue Jagdgesetz kommt zustande.
- Die Unterschriften sollen am 9. Januar bei der Bundeskanzlei eingereicht werden, wie der Trägerverein des Referendums heute bekannt gegeben hat.
- Damit wird es eine Abstimmung über das Gesetz geben.
Seit dem 8. Oktober haben die Umwelt- und Tierschutzorganisationen mehr als 70'000 Unterschriften gegen die – aus ihrer Sicht – «missratene» Vorlage gesammelt. Damit dürfte das Referendum zustande gekommen zu sein.
Notwendig sind 50'000 gültige Unterschriften. Die offizielle Sammelfrist läuft am 16. Januar ab. Bei einem Nein könne das neu zusammengesetzte Parlament die Chancen für den Artenschutz angehen, die bei der Revision des Jagdgesetzes verpasst worden sei, wird Pro-Natura-Zentralsekretär Urs Leugger-Eggimann, Präsident des Trägervereins des Referendums, in einer Mitteilung zitiert.
Der Schutz der Wölfe und anderer Arten in der Schweiz soll mit dem revidierten Jagdgesetz gelockert werden – sogar noch mehr, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. So sollen die Behörden künftig die Bestandsregulierung erlauben dürfen, ohne dass Wölfe zuvor Schaden angerichtet haben oder schon Schutzmassnahmen ergriffen wurden.
Komitee kritisiert «Abschussgesetz»
Auch in Jagdbanngebieten – neu Wildtierschutzgebiete genannt – sollen Wölfe nicht mehr sicher sein. Diese Lockerung diene in einer Zeit von Biodiversitätsverlust und Artensterben einseitig Interessengruppen und schwäche den Schutz gefährdeter Tierarten statt ihn zu stärken, schreibt das Referendumskomitee. Das Parlament habe ein «Abschussgesetz» beschlossen, das bald auch andere Tierarten betreffen könne.