Das Wichtigste in Kürze:
- Im Kanton Zürich werden in den beiden Branchen Detailhandel und Maschinenbau regelmässig Löhne unter dem üblichen Satz bezahlt.
- Gewerkschaften forderten deshalb die Einführung eines Mindestlohns im Rahmen eines Normalarbeitsvertrags.
- Eine Mehrheit des Gremiums, das Lohndumping untersucht, lehnt einen Mindestlohn ab.
- Ob im Detailhandel und im Maschinenbau systematisch gegen Lohnvorgaben verstossen wird, ist umstritten.
- Im Jahr 2014 waren im Zürcher Detailhandel 58'083 Personen beschäftigt, im Maschinenbau waren es 13'764 (Quelle: Bundesamt für Statistik).
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Die Tripartite Kommission, welche die Einhaltung der Vorschriften im Kanton Zürich überprüft, hat sich gegen die Einführung eines verbindlichen Mindestlohns im Verkauf und dem Maschinenbau ausgesprochen. Die Kommission ist das Kontrollgremium des Kantons Zürich und setzt sich aus je vier Mitgliedern der Gewerkschaften, der Arbeitnehmer und der kantonalen Verwaltung zusammen.
Die Arbeitnehmervertreter konnten sich mit ihrem Anliegen also nicht gegen die Kantonsvertreter und Arbeitgeber durchsetzen. Der Hauptgrund dafür: Kanton und Arbeitgeber sehen keinen zwingenden Handlungsbedarf.
Das sagen die Arbeitnehmer-Vertreter
- Fälle von Lohndumping haben im Vergleich zur letzten Kontrollperiode zugenommen.
- Es braucht deshalb einen verbindlichen Mindestlohn in diesen Branchen.
- Ein verbindlicher Mindestlohn würde dem Maschinenbau die Fachkräfte sichern.
Das sagen die Arbeitgeber-Vertreter
- Der Detailhandel könnte einen verbindlichen Mindestlohn nicht verkraften.
- Ein Mindestlohn hätte negative Folgen für die Zürcher Volkswirtschaft.
- Bei den Verstössen handelt es sich um krasse Einzelfälle und keine generellen Verfehlungen der betroffenen Branchen.
Die Krux an der Sache: Die Zahlen zu den festgestellten Verstössen durch die Tripartite Kommission sind nicht öffentlich. Bruno Sauter, Direktor des Zürcher Amts für Wirtschaft und Arbeit, begründet dies mit deren Komplexität.
Die Zahlen können nicht ohne Erklärung publiziert werden.
Infolge des derzeit stattfindenden Umbruchs im Detailhandel schliesst Sauter aber nicht aus, dass dereinst doch noch ein verbindlicher Mindestlohn in den Verkaufsberufen festgelegt werden müsse.