Am 27. September stimmen die Genferinnen und Genfer über die Gewerkschafts-Initiative «23 Franken sind ein Minimum» ab, die einen gesetzlichen Mindestlohn von 23 Franken pro Stunde verlangt. Dies entspricht einem Monatslohn von 4086 Franken.
In der Rekordzeit von nur dreieinhalb Wochen hatten die Initianten die notwendigen Unterschriften zusammen. Dieser schnelle Erfolg ist auch Ausdruck der Angst vor Lohndumping im Grenzkanton, wo viele Grenzgänger zu niedrigen Löhnen angestellt werden.
Ziel des Volksbegehrens ist, dass alle, die voll arbeiten, auch vom Lohn leben können. Die Initiative sieht deshalb eine jährliche Überprüfung des Mindestlohnes anhand der Lebenshaltungskosten vor; entsprechend wird dieser wenn nötig angepasst.
Der Staatsrat und eine Mehrheit des Grossen Rates lehnen die Initiative ab. Die Gegner argumentieren, Lohnverhandlungen gehörten in den Bereich der Sozialpartner. Zudem gebe es genügend Mechanismen im Arbeitsrecht, um Lohndumping zu verhindern.