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Ein Kind isst Spaghetti
Legende: So, wie hier an der Zürcher Tagesschule Bungertwies, könnte es bald auch in Schaffhauser Gemeinden aussehen. Keystone

Kein Obligatorium Schaffhauser Gemeinden müssen keine Tagesschulen einführen

Die AL-Initiative hatte keine Chance. Der Gegenvorschlag, der Tagesschulen freiwillig fördern will, wurde angenommen.

Alle Schaffhauser Gemeinden sagten klar Nein zur Initiative der AL, welche gratis Tagesschulen im ganzen Kanton forderte. Die Initiative wurde mit 75 Prozent abgelehnt. Den Gegenvorschlag der Regierung hingegen hat eine Mehrheit der Gemeinden angenommen. Er verzichtet auf den Zwang und schlägt ein anderes Finanzierungsmodell vor. Eltern, Kanton und Gemeinden würden sich die Kosten teilen.

Den Gegenvorschlag unterstützt hat unter anderem die FDP. Kantonsrätin Hedy Mannhart ist denn auch zufrieden mit dem Resultat. Und setzt nun auf das Engagement der Gemeinden:

Jetzt liegt es an den Gemeinden, dass sie aktiv werden.
Autor: Hedy Mannhart FDP-Kantonsrätin

Die Initianten der AL haben damit gerechnet, dass ihr Anliegen an der Urne verworfen wird. Das eigentliche Ziel aber habe man erreicht, stellt Mitinitiantin Nicole Hinder fest.

Uns ging es darum, das Thema aufzugreifen und breit zu diskutieren.
Autor: Nicole Hinder Mitinitiantin AL

Nun werde sich zeigen, ob der Gegenvorschlag ausreiche, um mehr Gemeinden zur Einrichtung von Tagesschulen zu bewegen.

Die Schaffhauser SVP hat beide Vorlagen zur Ablehnung empfohlen. Sie verlangte, dass genau festgelegt wird, in welchem Ausmass sich die Eltern an den Kosten beteiligen müssen. Diese Diskussion werde nun wohl im Einzelfall auf Gemeindeebene weitergehen, meint SVP-Kantonsrat Daniel Preisig.

Neue Regeln für die Besteuerung von Vereinen?

Äusserst knapp entschieden wurde die zweite Abstimmungsvorlage. Die Schaffhauserinnen und Schaffhauser mussten entscheiden, ob Vereine künftig mehr Steuern bezahlen müssen. Eine hauchdünne Mehrheit sagte Nein, nämlich 50,2 Prozent. 113 Stimmen gaben den Ausschlag.

Damit wird neues Bundesrecht nicht übernommen und auf Schaffhausen angepasst. Vereine und Stiftungen hätten von den Steuern befreit werden sollen, sofern sie sogenannte ideelle Zwecke verfolgen und nicht mehr als 20'000 Franken Gewinn machen. Die übrigen Vereine und Stiftungen hätten Steuern bezahlt, sobald sie mehr als 5'000 Franken Gewinn machen.

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