- Der Bund hat dem Kernkraftwerk Beznau für den Sommer 2019 eine strengere Regel auferlegt.
- Das KKW darf seit Juli sein Kühlwasser nur noch in die Aare leiten, wenn das Wasser im Fluss nicht wärmer wird als 25 Grad.
- Der Bund ist zufrieden: Beznau hat die Regel im Sommer immer eingehalten.
Eigentlich gilt schon seit 1999: Will jemand Kühlwasser in einen Fluss leiten, darf das Wasser im Fluss nicht wärmer werden als 25 Grad. Für Atomkraftwerke wurden allerdings Ausnahmebewilligungen erteilt.
Im Juli 2019 beschloss der Bund: Für das AKW Beznau werden keine Ausnahmen mehr bewilligt, es hat sich an die 25-Grad-Regel zu halten. Die Kraftwerkbetreiberin Axpo kritisierte damals: Diese Betriebseinschränkung gehe zu weit, sei nicht verhältnismässig.
Fünf Tage mit verminderter Leistung
Nun ist der Sommer praktisch vorbei und der Bund zufrieden. Das Aare-Wasser bei Beznau sei nie wärmer geworden als 25 Grad, heisst es beim Bundesamt für Energie (BFE) auf Anfrage. Mediensprecher Fabien Lüthi: «Aus unserer Sicht war die Zusammenarbeit mit der Axpo sehr gut diesen Sommer».
Gemäss BFE musste das KKW Beznau an fünf Tagen seine Leistung um maximal 50 Prozent drosseln, um die schärfere Regel einhalten zu können. Eine komplette Abschaltung sei nicht nötig gewesen.
Auch nächsten Sommer keine Ausnahme
Die schärfere Regel ist Bestandteil einer Zwischenverfügung. Der Bund möchte die Einleitbewilligung für Beznau grundsätzlich neu aushandeln. Die bestehende Bewilligung stammt aus dem Jahre 1997, der Bund hält sie für veraltet. BFE-Mediensprecher Fabien Lüthi: «In den letzten 20 Jahren hat sich das Wetter in der Schweiz geändert, die Sommer sind wärmer geworden.»
Solange es keine neue Einleitbewilligung gibt, gilt die Zwischenverfügung weiter, bestätigt Lüthi. Und weil das Verfahren lange dauern könnte, gilt deshalb wohl auch im Sommer 2020: Das Aare-Wasser bei Beznau darf nie wärmer werden als 25 Grad – ohne Ausnahme.