- Das Kernkraftwerk Beznau darf sein Kühlwasser nur noch in die Aare einleiten, wenn deren Temperatur 25 Grad nicht überschreitet.
- Wird das Limit überschritten, muss das AKW seine Leistung drosseln oder ganz herunterfahren.
- Die Zwischenverfügung gilt laut Bundesamt für Energie (BFE) schon in diesem Sommer.
Das BFE begründet seine Sofortmassnahme mit den Erfahrungen im vergangenen Jahr. Im Hitzesommer 2018 war die Aare beim AKW Beznau während mehrerer Tage deutlich mehr als 25 Grad warm.
Für die Zukunft soll geprüft werden, ob die Bewilligung für die Einleitung von Kühlwasser für die von der Axpo betriebenen Kernkraftwerke Beznau I und II angepasst oder neu erteilt werden muss. Die heute für Beznau geltende Einleitungsbewilligung stützt sich laut BFE auf eine Verordnung von 1975.
Ausnahmen bisher für AKW
Die Verordnung über Abwassereinleitungen wurde jedoch 1999 durch die strengere Gewässerschutzverordnung abgelöst. Gemäss dieser darf Kühlwasser nur dann in ein Fliessgewässer eingeleitet werden, wenn dessen Temperatur nicht über 25 Grad liegt.
Für Atomkraftwerke waren jedoch bisher Ausnahmen aus wichtigen Gründen möglich. Inzwischen ist jedoch die Aare immer öfter mehr als 25 Grad warm.
Mit der Axpo sind die Bundesbehörden seit Jahresfrist im Gespräch über die Einleitungsbewilligung. Bisher konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.
Als Nächstes wird das Departement von SP-Umweltministerin Simonetta Sommaruga entscheiden, ob die Bewilligung für Beznau geändert werden muss. Die Axpo wiederum könnte den Entscheid dann am Bundesverwaltugnsgericht anfechten.