- Der Nationalrat will den allgemeinen Kinderabzug bei der Bundessteuer auf 10'000 Franken anheben. Heute sind es 6500 Franken.
- Damit sollen nicht nur Eltern entlastet werden, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, sondern auch jene, die sie zu Hause betreuen.
- Das Geschäft geht nun mit dieser Differenz zurück in den Ständerat.
National- und Ständerat sind sich einig, dass Eltern für die externe Betreuung von Kindern künftig höhere Steuerabzüge machen können. Umstritten bleibt die Frage, ob auch Eltern profitieren sollen, die ihre Kinder selber betreuen.
Der Nationalrat hielt mit 98 zu 90 Stimmen daran fest, bei der Bundessteuer den allgemeinen Kinderabzug von 6500 auf 10'000 Franken zu erhöhen.
Entlastung soll Fachkräftemangel beheben
Die Mehrheit hält eine einseitige Entlastung für die Drittbetreuung von Kindern für unfair. Denn auch für Kinder, die zu Hause betreut würden, fielen Kosten an, argumentierten Vertreterinnen und Vertreter von SVP und CVP.
FDP, GLP, SP und Grüne lehnten den höheren Abzug hingegen ab. Es gehe hier nicht um Familienpolitik, sondern um die Fachkräfteinitiative, hiess es.
Wenn wir Familien entlasten, dann gezielt.
Ausserdem dürften Sozialabzüge und Abzüge für effektive Ausgaben für die Kinderdrittbetreuung nicht vermischt werden. Finanzminister Ueli Maurer appellierte vergeblich an das finanzpolitische Gewissen des Nationalrats.
Differenz muss zurück in den Ständerat
Wenn man 350 Millionen Franken ausgebe, müsse man wissen, wer davon profitiere. «Wenn wir Familien entlasten, dann gezielt.» Das sei beim höheren Familienabzug nicht der Fall. Maurer wies auch darauf hin, dass die Kantone dazu nicht angehört worden seien. Der Ständerat hatte den höheren Kinderabzug abgelehnt. Er muss sich nun noch einmal mit der Frage befassen.