Darum geht es: Die Solothurner Regierung hat einen Vorschlag für ein neues Polizeigesetz erarbeitet. Gemäss dem Entwurf soll die Solothurner Polizei mehr Kompetenzen erhalten, zum Beispiel bei verdeckter Fahndung und Ermittlung. Diese soll auch in privaten Räumen (z.B. Chatrooms) möglich sein – und selbst dann, wenn noch kein offizielles Ermittlungsverfahren läuft, wenn also erst die Vermutung besteht, dass eine Straftat begangen werden könnte.
Die Gegner: Scharfe Kritik gab es zu diesem Punkt unter anderem vom Solothurnischen Anwaltsverband und der FDP. Man bewege sich mit solchen Regelungen ein weiteres Stück in Richtung Überwachungsstaat. Verdeckte Vorermittlungen seien ein zu grosser Eingriff in die Grundrechte jedes Einzelnen, so die Meinung der Gegner.
Die Befürworter: CVP, Grüne, SP und SVP sehen dies jedoch anders und begrüssen die neuen Möglichkeiten für die Kantonspolizei. Allerdings betonen auch diese Parteien, die Polizei müsse sich an klare Regeln halten, damit es nicht zu einer systematischen Überwachung Unbescholtener komme.
Die Haltung der Regierung: Die Solothurner Regierung hat die Antworten der Vernehmlassung ausgewertet und jetzt entschieden, die ursprünglich angedachte Richtung weiterzuverfolgen. Sie hat am Dienstag den Auftrag erteilt, das neue Polizeigesetz so zu ändern, dass verdeckte Fahndung und Vorermittlung in Zukunft möglich sind.
So geht es weiter: Das Innendepartement wird nun die konkrete Vorlage ausarbeiten. Das letzte Wort in dieser Sache hat dann das Solothurner Kantonsparlament.