- Das Bundesverwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde des Zürcher Hoteliers Urs E. Schwarzenbach nicht eingetreten.
- Er hatte sich dagegen gewehrt, dass 114 seiner Kunstwerke versteigert werden.
- Das superprovisorische Verbot dieser Versteigerung ist damit nicht länger gültig.
- Der Rechtsstreit könnte allerdings aussergerichtlich geeinigt werden.
Ein Gesuch um Wiederherstellung der Frist hat das Bundesverwaltungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil abgelehnt. Schwarzenbach hatte geltend gemacht, die Frist sei aufgrund einer Verkettung unglücklicher Umstände verpasst worden. Zur fraglichen Zeit seien nämlich er selber sowie sein Buchhalter schwer krank gewesen, wie aus dem Urteil hervorgeht.
Eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit reicht gemäss der Rechtsprechung jedoch nicht, damit eine Frist wieder hergestellt wird, führt das Bundesverwaltungsgericht aus. Zudem wurde der Hotelier in jener Zeit von einem Anwalt vertreten. Es gehöre zu den Pflichten eines Rechtsvertreters sicherzustellen, dass keine Fristen verpasst würden.
Millionen eintreiben mit Auktion
Im Dezember wurde die Versteigerung mit der superprovisorischen Anordnung des Bundesverwaltungsgerichts im letzten Moment gestoppt. Dieser Stopp wird mit dem jetzigen Entscheid nichtig. Die Kunstwerke könnten also doch noch unter den Hammer kommen.
Konkret will die Eidgenössische Zollverwaltung 114 Kunstwerke von Urs E. Schwarzenbach veräussern, um geschätzt 2,5 Millionen Franken eintreiben zu können. Damit sollen ausstehende Einfuhrsteuern bezahlt werden. Schwarzenbach hatte über Jahre hinweg Bilder, Skulpturen und andere Kunstwerke undeklariert in die Schweiz eingeführt.
Allerdings ist der Entscheid vom Freitag noch nicht rechtskräfigt. Schwarzenbach könnte den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. Oder aber: Die beiden Parteien einigen sich aussergerichtlich. Der Sprecher von Urs E. Schwarzenbach lässt im Gespräch mit Radio SRF durchblicken: «Wir versuchen, den Fall auf eine andere Art zu lösen», so Sacha Wigdorovits.
Gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» bestätigt ein Sprecher der Eidgenössischen Zollverwaltung: «Im Januar fand auf Wunsch von Herrn Schwarzenbach ein Gespräch statt. Dabei hat uns Herr Schwarzenbach ein Vorschlag unterbreitet, wie er die offenen Forderungen begleichen möchte.» Wie dieser Vorschlag genau aussah und wie die Zollverwaltung darauf reagiert hat, wollte der Sprecher nicht preisgeben.