- Die Zwangsversteigerung der Werke von Sammler Urs E. Schwarzenbach ist abgesagt.
- Das Bundesverwaltungsgericht ist seinem Gesuch nachgekommen und hat eine superprovisorische Verfügung erlassen.
- Die Eidgenössische Zollverwaltung, welche die Auktion organisierte, ist enttäuscht.
Wie die Zollverwaltung mitteilte, wird sie den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes nun eingehend prüfen und danach über weitere Schritte entscheiden. Die Absage ist definitiv. Die Zollverwaltung kann sich dagegen juristisch nicht mehr wehren.
Noch offen ist, ob die superprovisorische Verfügung ausschliesslich die geplante Auktion vom Donnerstag in Zürich betrifft oder den Vorgang an sich. Dann könnte die Zollverwaltung den Anlass auch nicht an einem späteren Datum durchführen.
Nur 1.1 statt 2.5 Millionen Franken bezahlt
Wie der Sprecher der Zollverwaltung sagte, beharrt der Staat aber auch weiterhin auf seiner Forderung. Diese 2.5 Millionen Franken gehörten in die Staatskasse. Schwarzenbach habe vier Jahre Zeit gehabt, zu zahlen.
Von den 2.5 Millionen Franken zahlte Schwarzenbach offenbar erst 1.1 Millionen. Er ist aber der Meinung, dass die ausstehende Einfuhrsteuer der 114 Kunstwerke damit beglichen ist.
Das Auktionshaus Koller hatte die Bilder und Kunstgegenstände bereits ausgestellt. Die Zollverwaltung wird das Auktionshaus nun für seine Umtriebe entschädigen.
Schwarzenbach steht seit mehreren Jahren in Konflikt mit der Eidgenössischen Zollverwaltung sowie mit den Steuerbehörden von Bund und Kanton Zürich. Dem Sammler wird vorgeworfen, Kunstwerke illegal in die Schweiz eingeführt zu haben. Zudem handelte er im grösseren Stil mit Kunstwerken, ohne diese Tätigkeit zu deklarieren.
Höhepunkt der Auseinandersetzung war die Razzia in seinem Nobelhotel Dolder im März 2017, bei der die Behörden rund 30 Werke beschlagnahmten, die in den Hotelräumen ausgestellt waren. Insgesamt soll Schwarzenbach dem Staat über 270 Millionen Franken abliefern.