- Die öffentliche Sicherheit und das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger erhöhen, so lautet die Zielsetzung einer Reform des Solothurner Justizvollzuges.
- Die Reform hängt unter anderem mit Versäumnissen im Fall William W. zusammen. Der verurteilte Kinderschänder blieb trotz Verstössen gegen Bewährungsauflagen in Freiheit und verging sich mutmasslich erneut an Kindern.
- Die Solothurner Regierung präsentierte nun am Freitag verschiedene Gesetzesanpassungen,um die Verfahren und Abläufe im Justizvollzug zu beschleunigen und zu vereinfachen und solche Fälle künftig zu vermeiden.
- Bei den Reformen geht es unter anderem um die Zuständigkeit für die Anordnung von Sicherheitshaft und um eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen verschiedenen Behörden.
Der Fall des Pädophilen William W. hat weit über die Solothurner Kantonsgrenzen hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Der verurteilte Kinderschänder kam trotz belegter Rückfallgefahr frei, verstiess mehrfach gegen Bewährungsauflagen und verging sich mutmasslich wieder an Kindern.
Die Empörung in Bevölkerung und Politik war gross und die Solothurner Kantonsregierung sah sich dazu veranlasst eine externe Untersuchung der Vorgänge einzuleiten. Diese Untersuchung kam zum Schluss, dass die Behörden wohl keine Fehler gemacht hätten, sondern dass es vielmehr Lücken im Verfahrensrecht im Umgang mit solchen Fällen gebe. Diese Lücken will die Regierung nun schliessen.
Am Freitag nun präsentierte die Solothurner Kantonsregierung die Anpassungen am Gesetz über den Justizvollzug, damit sollen die Lücken im Verfahrensrecht beseitigt werden. Unter anderem geplant sind folgende Änderungen:
- Das Solothurner Amt für Justizvollzug soll eine Sicherheitshaft anordnen können bei Personen, die bedingt entlassen wurden. Dies, wenn eine unmittelbare Gefahr zu einer schweren Straftat besteht. Ein Gericht müsste diese Haft überprüfen.
- Der Informationsaustausch zwischen dem Amt für Justizvollzug und der Polizei, den Gerichten, etc. soll einfacher und schneller werden.
- Für die Aufhebung von stationären oder ambulanten Massnahmen sollen künftig einzig die Amtsgerichte zuständig sein und nicht mehr das Amt.
- Das Amt für Justizvollzug kann künftig als Partei vor Gericht auftreten anstatt der Staatsanwaltschaft, wenn es um Massnahmen geht. Wer «näher am Fall» ist, übernimmt.
Die Änderungen im Gesetz seien bereits vor dem Fall William W. in Angriff genommen worden, sagt die zuständige Solothurner Regierungsrätin Susanne Schaffner. Nach dem Untersuchungsbericht zum Fall habe man die geplanten Änderungen aber nochmals überprüft. Angepasst habe man danach die gesetzlichen Grundlagen zum Informationsaustausch zwischen Polizei und Justizvollzug. Ein zweiter Fall William W. soll möglichst verhindert werden.
Die Vorschläge für die Reform des Solothurner Justizvollzugsgesetzes kommen nun ins Kantonsparlament. Sofern alles nach Plan läuft, sollen die Änderungen laut Regierung im Sommer 2021 in Kraft treten. In der Vernehmlassung waren die Anpassungen wenig kritisiert worden.