Ertappte Abfallsünder sollen im Kanton Aargau bald eine Ordnungsbusse von 100 Franken bezahlen müssen. Das schlägt der Regierungsrat vor. Für den Vollzug sollen die Gemeinden zuständig sein.
Der Regierungsrat will die Höhe der Busse selber festlegen können, geht aus der am Freitag veröffentlichten Botschaft ans Parlament hervor.
Das Parlament hatte den Regierungsrat im Oktober 2016 beauftragt, eine kantonale Regelung mit einer klaren prohibitiven Sanktionsregel zu schaffen.
Die Motionäre aus den Reihen von FDP, SVP, SP, Grünen sowie GLP und BDP forderten eine Littering-Busse in der Grössenordnung von 300 Franken, um ein «starkes politisches Signal an die Bevölkerung zu senden und die Eigenverantwortung zu fördern».
Bussen-Höhe ist nicht entscheidend
Nach der Anhörung eines ersten Entwurfs hält die Regierung allerdings an der geplanten Ordnungsbusse von 100 Franken fest. Es gebe keinen Anlass, am Entwurf etwas zu ändern, schreibt der Regierungsrat. Das angepasste Gesetz soll nach den Beratungen im Grossen Rat bereits Mitte 2019 in Kraft treten.
Das Hauptproblem bei der Ahndung von Littering sei schon heute der hohe Vollzugsaufwand zur Durchsetzung von Bussen, heisst es in der Botschaft. Ob die Strafnorm wirke, hänge nicht nur von der Höhe der Busse ab, sondern auch vom Risiko, von der Regionalpolizei erwischt zu werden.
Jeder Kanton für sich
Im Kanton Aargau ist die Ahndung von Littering-Verstössen derzeit in den kommunalen Polizeireglementen geregelt. In den meisten Gemeinden müssen Abfallsünder mit Bussen zwischen 40 und 100 Franken rechnen.
Viele Nachbarkantone kennen bereits kantonale Regelungen zur Bestrafung von Littering. Im Kanton Solothurn beispielsweise ist Littering seit 2010 strafbar und wird mit einer Busse von 40 Franken geahndet.
Auf Bundesebene wurde die Einführung einer schweizweiten Lösung zur Sanktionierung von Littering-Verstössen abgelehnt. In naher Zukunft zeichne sich keine einheitliche Lösung ab, hält der Aargauer Regierungsrat fest.