- Ab Montag, 11. Mai lockert der Kanton Aargau das generelle Besuchsverbot für Pflegeheime, Psychiatrien und Reha-Kliniken. Ausgenommen bleiben Spitäler, hier gilt das Besuchsverbot weiterhin.
- Trotz der Lockerung, im Einzelfall entscheiden die Institutionen selbst, wie sie Besuche erlauben und handhaben möchten.
- Zusätzlich macht der Kanton strenge Auflagen für Besuche und pocht auf die Einhaltung der Hygiene- und Schutzmassnahmen.
- Die Mitteilung des Kantons sorgt jedoch auch für Kritik und Überraschung. Die Verantwortung werde auf die Pflegeheime abgeschoben.
Der Kanton Aargau hatte es Anfang Mai schon angekündigt, nun ging es schneller als erwartet. Das generelle Besuchsverbot in Pflegeheimen, Reha-Kliniken oder der Psychiatrie wird ab 11. Mai leicht gelockert. In Anlehnung an die Vorschläge des Bundes hat die Aargauer Regierung nun ein Schutzkonzept mit strikten Regeln präsentiert.
Ausser in Akutspitälern stelle man in Gesundheitsinsitutionen nun um, vom «grundsätzlichen Besuchsverbot» auf ein «kontrolliertes Besuchsrecht», schreibt der Regierungsrat am Freitag in einer Mitteilung. Diese Umstellung ist allerdings mit verschiedenen Vorgaben und Einschränkungen verbunden:
- BesucherInnen müssen sich vorgängig anmelden und sich registrieren. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden, falls es zu Corona-Fällen kommt.
- Weiter ist beim Besuch eine Checkliste zur Gesundheit auszufüllen.
- Besuche sind nur in kontrollierten und geschützten Begegnungszonen erlaubt, die einzelnen Institutionen legen dafür die Rahmenbedingungen und Infrastruktur fest.
- Hygiene- und Schutzmassnahmen müssen strikt eingehalten werden.
Überraschung und Kritik
Nicht allen gefällt die Entscheidung der Regierung. Der Präsident der Aargauer Pflegeinstitutionen Thomas Peterhans ist überrascht, dass der Kanton so vorprescht. Und er hätte sich mehr Zurückhaltung gewünscht: «Es wäre gut gewesen, wenn wir die Ausführungen noch miteinander hätten diskutieren können. So hätten wir mehr Klarheit gehabt. Nun müssen wir halt im Nachhinein auf den Kanton zugehen, um mehr Klarheit zu schaffen.»
Auch das Solothurner Gesundheitsamt kritisiert das Vorgehen des Nachbarkantons. Es mache den Anschein, dass der Aargau die Verantwortung an die Pflegeheime abschiebt. Der Kanton Solothurn hält deshalb in Absprache mit den Verbänden vorerst am Besuchsverbot fest. Im Moment diskutiere man über eine Lockerung ab 25. Mai, heisst es auf Anfrage.
Besuche dürften nicht sofort überall möglich sein
Während im Aargau in Pflegeheimen, Reha-Kliniken oder psychiatrischen Institutionen Besuche nun also wieder möglich sind, bleibt die Regelung bei Akutspitälern strenger. Hier gelte weiterhin ein grundsätzliches Besuchsverbot, heisst es in der regierungsrätlichen Mitteilung. Die Spitäler können jedoch wie bis anhin Ausnahmen gewähren. So können etwa Eltern ihre hospitalisierten Kinder besuchen, Männer dürfen nach Möglichkeit zu ihrer Frau im Wochenbett und auch Sterbende dürfen Besuch von den nächsten Angehörigen empfangen.
Weiterhin geschlossen bleiben in den Spitälern öffentlich zugängliche Restaurants oder Cafeterias. In anderen Institutionen dürfen Restaurationsbetriebe zwar öffnen, müssen allerdings zwingend ein Schutzkonzept vorlegen.
Trotz der Lockerung: Im Einzelfall bleibt die Entscheidung, wo welche Besuche möglich sind und welche Bereiche einer Einrichtung besucht werden können, den jeweiligen Institutionen überlassen.