Seit rund sechs Wochen gelten nun schon Besuchs- und Kontaktverbote in Alters- und Pflegeheimen. So wollen die Kantone das Risiko der Verbreitung des Coronavirus in den Heimen minimieren. Für die Bewohner wie auch für die Angehörigen ist es eine sehr schwierige Situation. Nun gibt es für Betroffene Hoffnung: Erste Kantone planen eine Lockerung dieses Besuchsverbots auf den 11. Mai.
Der Kanton Zürich hat bereits Mitte Woche angekündigt, das generelle Besuchsverbot in den Alters- und Pflegeheimen zu lockern. Nun schliessen sich mehrere Ostschweizer Kantone an. Schaffhausen, beide Appenzell, Glarus und St. Gallen haben sich gestern Nachmittag zusammen mit Zürich auf den 11. Mai geeinigt. Es soll eine sanfte Lockerung sein, wie die St. Galler Regierungspräsidentin und Präsidentin der Schweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK, Heidi Hanselmann, gegenüber dem SRF- Konsumentenmagazin «Espresso» bestätigt.
Weiterhin strenge Regeln
Hanselmann sagt in der Rolle der GDK-Präsidentin jedoch auch: «Gefährdete Personen müssen weiterhin geschützt werden.» So schreibe es der Bund vor und daran werde man sich in den Kantonen auch halten. Das heisst: Umarmungen und Köperkontakt sind auch nach dem 11. Mai nicht möglich, denn für eine Lockerung des Besuchsverbots werden Schutzkonzepte verlangt. Immerhin: Für alle Betroffenen dürfte es ein Lichtblick sein, ein kleiner Schritt in Richtung Normalität und gegen die Einsamkeit.
Lockerung gilt nicht für Altersresidenzen
Was diese Lockerung für Altersresidenzen wie zum Beispiel jene der Zürcher Stiftung Atlas bedeutet, ist noch nicht klar. Die kantonalen Besuchsregeln gelten für Alters- und Pflegeheime, nicht aber für Alterswohnungen und Altersresidenzen.
«Espresso» hat diese Woche über einen Fall berichtet, wo aufgrund des Coronavirus sehr strenge Sonderregeln gelten, die einem Ausgangsverbot gleichkommen.