- Der Nationalrat hat in einer gut fünfstündigen Debatte über die künftige Ausgestaltung der Medienförderung diskutiert.
- Neu sollen auch Online-Medien von Fördergeldern profitieren. Beschlossen worden sind zudem Massnahmen zur Stärkung der indirekten Presseförderung und des Mediensystems im Allgemeinen.
- Das Geschäft geht zurück an den Ständerat, der sich in der Sommersession mit dem Thema befassen wird.
Das Herzstück der Vorlage ist die Schaffung eines neuen Gesetzes zur Förderung von Online-Medien mit jährlich 30 Millionen Franken. Die SVP wollte dieses Vorhaben bachab schicken, scheiterte aber klar. Der Staat habe im Medienbereich nur wenige Aufgaben, sagte Gregor Rutz (SVP/ZH) zu Beginn der Debatte. «Wir wollen einen Wettbewerb, in dem sich Angebote durchsetzen, welche die Kundschaft wünscht – nicht die Bundesverwaltung.»
Immer mehr Menschen würden sich online informieren, entgegnete Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Deshalb sei es für die Medienkonsumentinnen und Medienkonsumenten schwer nachvollziehbar, warum der Staat gedruckte Zeitungen fördere, Online-Medien aber nicht. Der Nationalrat hiess das «Beef des Medienpaketes», wie es Matthias Aebischer (SP/BE) nannte, mit 111 zu 67 Stimmen bei 17 Enthaltungen gut.
Umstritten war der Anteil des anrechenbaren Umsatzes, der für die Beiträge gelten soll. Eine Minderheit wollte diesen Anteil wie der Bundesrat und der Ständerat auf 80 Prozent festlegen. Die Mehrheit entschied sich dafür, dass Online-Medien mit maximal 60 Prozent entschädigt werden. Die Einstiegshürde liegt bei einem Umsatz von 100'000 Franken.
Der Ständerat wollte im letzten Herbst kein Geld für die Förderung von Online-Medien sprechen. Er löste die Ausgabenbremse nicht, obwohl er sich im Grundsatz für die Förderung ausgesprochen hatte. Die kleine Kammer wird sich nun in der Sommersession erneut mit dem Geschäft befassen.
Der Nationalrat stimmte auch der sogenannten Holding-Klausel zu und blieb damit auf der Linie des Ständerats. Mit der Klausel soll ein Ausgleich zwischen den grossen Verlagshäusern und den kleineren Medienanbieterinnen geschaffen und einer noch stärkeren Konzentration entgegengewirkt werden.
Weiter hat die grosse Kammer Fördermassnahmen im Rahmen von rund 20 Millionen Franken jährlich bewilligt, die dem ganzen Mediensystem zugutekommen sollen. Darunter fallen unter anderem die Unterstützung für die journalistische Ausbildung und für die Nachrichtenagenturen.
Einschränkung des Online-Auftritts der SRG
Viel zu reden gab die weitere Einschränkung der Textbeiträge der SRG. Online-Texte sollten nur zulässig sein, sofern ein direkter Sendebezug in den Radio- oder Fernsehprogrammen der SRG besteht. Zudem sollten die Textbeiträge in ihrer Länge beschränkt werden, um die privaten Medien im Online-Bereich nicht zu konkurrenzieren.
Die Kommission schlug dem Nationalrat eine entsprechende Änderung im Radio- und TV-Gesetz vor. Eine Minderheit um Jon Pult (SP/GR) forderte, den Artikel zu streichen.
Die Gegner argumentierten, dass die genannten Einschränkungen bereits in der Konzession geregelt und Ergebnis von langen Verhandlungen zwischen der SRG und des Verlegerverbands seien. In der Konzession steht, dass SRG-Textbeiträge ohne Sendebezug nicht länger als 1000 Zeichen sein dürfen.
Diese Argumentation überzeugte die Mehrheit des Nationalrats nicht: Er ist seiner Kommission mit 122 zu 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefolgt und spricht sich für die weitere Einschränkung des Online-Auftritts der SRG aus.