Um künftig auch Mikro-Verunreinigungen eliminieren zu können, müssen im Kanton Aargau sieben regionale Abwasserreinigungsanlagen (ARA) nachgerüstet werden. Das soll schrittweise bis 2035 geschehen.
Es geht um Stoffe, die vor allem aus Medikamenten stammen, erklärt Jörg Kaufmann, Leiter Sektion Abwasserreinigung beim Kanton Aargau. Ein Teil der Stoffe wird aus dem Körper ausgeschieden und landet im Abwasser. Ein typisches Beispiel sei Dicolfenac – ein Stoff, der etwa in der Schmerzsalbe «Voltaren» enthalten ist.
Eigentlich müssten im ganzen Kanton 19 ARA nachgerüstet werden. Weil aber Zusammenschlüsse geplant sind, reduziere sich die Zahl auf sieben, teilt das Aargauer Baudepartement am Freitag mit.
Folgende ARA müssen nachgerüstet werden: Aarau, Aarburg (gemeinsam mit Erzo Oftringen), Baden, Hallwilersee/Seengen, Lenzburg, Muri und Oberes Surbtal/Ehrendingen. Bereits mit einer Anlage ausgestattet ist die Kläranlage in Reinach.
Bei den ARA Baden und Aarburg gilt die Voraussetzung, dass bis 2035 die Schwelle von 80'000 angeschlossenen Einwohnern erreicht wird. Und falls die ARA Hallwilersee/Seengen an die ARA Lenzburg angeschlossen wird, ist dort keine eigene Anlage zur Entfernung von Mikro-Verunreinigungen nötig.
Bund befiehlt – und zahlt
Die Investitionen im Aargau betragen 100 Millionen Franken, so Jörg Kaufmann. Die Kosten werden vom Bund zu 75 Prozent mitfinanziert. Ein entsprechender Fonds wird über eine Abwasserabgabe von 9 Franken pro Person und Jahr gespeist, die der Bund seit 2016 bei den ARA erhebt.
Seit dem 1. Januar 2016 sind die Kantone durch das Gewässerschutzgesetz und die Gewässerschutzverordnung des Bundes verpflichtet, eine Planung zu erstellen und jene ARA zu bezeichnen, die eine Behandlungsstufe zur Elimination von Mikro-Verunreinigungen einbauen müssen.
Gemäss den Bundesvorgaben müssen vor allem ARA mit mehr als 80'000 angeschlossenen Einwohnern die Massnahmen umsetzen. Dazu kommen ARA mit 24'000 angeschlossenen Einwohnern im Einzugsgebiet von Seen. Auch für ARA mit einem kleineren Einzugsgebiet gilt diese Pflicht, wenn sie in der Umgebung von sensiblen Gewässern liegen.