Die Frau brachte im Oktober 2015 ihre damals rund einjährige Tochter nicht wie vereinbart ins Kinderheim zurück, sondern tauchte unter. Danach verbrachte sie die Zeit bis Mitte 2016 in Biel, Spanien, Italien und Frankreich, wo sie aufgespürt und verhaftet wurde. Sie ist am Freitag wegen Entführung von Minderjährigen und Entziehens von Minderjährigen verurteilt worden.
22 Monate der Freiheitsstrafe wurden bedingt ausgesprochen, acht Monate unbedingt. Weil die Frau diese Zeit bereits in Auslieferungs-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft verbracht hat, konnte sie das Gericht nach der Urteilsverkündigung als freie Frau verlassen.
Behilfe zu Kindsentführung?
In der Anklageschrift steht, dass die Frau in dieser Zeit «von diversen Personen unterstützt» worden sei. Damit könnte der Schwyzer Nationalrat Pirmin Schwander gemeint sein: Deshalb kündigte die Berner Justiz im vergangenen Spätsommer an, sie werde prüfen, ob sich Schwander der Gehilfenschaft bei einer Kindesentführung schuldig gemacht hat. Das Verfahren ist laut Christof Scheurer von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern noch hängig.