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Erwin Rast: «Das Gesetz ist klar und lässt wenig Spielraum.»
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 07.02.2020. Bild: SRF
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Nach Panne in der Stadt Luzern GLP darf ihre Wahlliste nicht anpassen

Die Partei hatte für die Luzerner Stadtratswahlen versehentlich nur ihre eigene Kandidatin auf die Wahlliste gesetzt. Diese Liste darf aber nicht mehr korrigiert werden, so der Entscheid des Kantons.

Das Gesetz erlaube es nicht, die Wahlliste nachträglich zu verändern, meldet heute der Kanton Luzern. Deshalb bleibt es dabei: Auf der GLP-Liste für die Stadtratswahlen im März steht nur der Name Manuela Jost.

Das sei ein «peinliches Versehen», sagt GLP-Parteipräsident Marcel Dürr gegenüber dem Regionaljournal Zentralschweiz. Die Partei hatte im Vorfeld angekündigt, neben ihrer eigenen Kandidatin auch die Kandidierenden der FDP, CVP und Grünen zu unterstützen.

Änderung nur bei Formfehlern möglich

Das kantonale Justizdepartement, welches anstelle des befangenen Luzerner Stadtrates entscheiden musste, beruft sich auf die rechtlichen Vorgaben. «Das Gesetz ist klar und lässt wenig Spielraum», sagt Erwin Rast vom Luzerner Justizdepartement. Änderungen nach Eingabeschluss seien nur bei Formfehlern wie ungültigen Kandidaturen oder ungenügenden Namensangaben möglich. Fehle ein Name komplett, so könne auch nichts geändert werden.

GLP will Wahlwerbung anpassen

Von einer «verrückten Geschichte» spricht Fabian Reinhard, Präsident der FDP der Stadt Luzern. Das Vertrauen in die GLP sei erschüttert. Es sei fast nicht möglich, eine Liste mit einem solchen Fehler einzureichen, da diese ja von mindestens zehn Personen unterschrieben werden müsse.

Wir stehen nach wie vor zu unserer Abmachung.
Autor: Marcel Dürr Präsident GLP

Die unvollständige Liste sei definitiv ein Versehen und man unterstütze die Stadtratskandidierenden der CVP, FDP und Grünen weiterhin, betont GLP-Parteipräsident Dürr. Die GLP werde deshalb in ihrer Wahlwerbung darauf aufmerksam machen, dass sie auch die Kandidierenden der FDP und CVP unterstütze.

Für die vergessenen Parteien ist die Sache zwar ärgerlich, der Entscheid des Kantons aber nachvollziehbar. Eine Stimmrechtsbeschwerde will deshalb niemand einreichen.

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