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Predigten in Moscheen sollen aufgezeichnet werden
Aus Schweiz aktuell vom 18.10.2019.
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Nach Predigt in Kriens Moschee stellt Imam frei

Der Imam, der zu Gewalt gegen Ehefrauen aufgerufen haben soll, darf vorerst nicht mehr in der Krienser Moschee arbeiten.

Der 38-jährige Imam soll Anfang August in einem Freitagsgebet in der Krienser Moschee Dar Assalam den Gläubigen geraten haben, ihre Ehefrauen mit leichten Schlägen zu disziplinieren, wenn andere Massnahmen, wie Gespräche oder das Verlassen des Ehebetts, nichts genützt hätten.

Der Imam war nach Bekanntwerden der Vorwürfe vergangene Woche vorübergehend festgenommen und verhört worden. Die Luzerner Staatsanwaltschaft hatte gegen ihn eine Untersuchung eingeleitet.

Dar Assalam-Verein begründet die Freistellung

Der Verein begründete die Freistellung damit, dass er die Verfassungen der Schweiz und des Kantons Luzern respektiere. Er betonte aber auch, dass für den Imam noch immer die Unschuldsvermutung gelte.

Der Dar Assalam Verein

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Der Dar Assalam-Verein gehört zur Islamischen Gemeinde Luzern (IGL), der acht islamische Vereine angehören. Seit 2005 ist die IGL im Auftrag der Vereine Ansprech- und Dialogpartner der Luzerner Muslime für Behörden, Kirchen und der Öffentlichkeit.

Im Kanton Luzern leben rund 20'000 Muslime.

Der Verein teilt am Mittwoch weiter mit, dass in der Moschee kein Hass, keine Hetze und keine Gewalt verbreitet werden dürfe. Es würden keine radikalen Prediger noch radikale Reden akzeptiert. Die Moschee solle aber für alle zum Gebet offen sein.

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Imam darf vorläufig nicht mehr in der Krienser Moschee predigen
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 16.10.2019. Bild: Keystone
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Einschätzungen des Islamwissenschaftlers

Islamwissenschaftler Andreas Tunger leitet das Zentrum Religionsforschung an der Universität Luzern. Er könne verstehen, dass der Verein den Imam vorläufig nicht weiterbeschäftigen will und den Wunsch hat, mit dieser Freistellung Ruhe in die Krienser Moschee zu bringen.

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Islamwissenschafter Andreas Tunger: «Imame sollten eine Rückmeldung erhalten»
aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 16.10.2019. Bild: zvg/unilu
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Moschee-Vereine, wie der Dar Assalam-Verein, seien privatrechtlich organisiert und nicht öffentlich-rechtlich anerkannt. «Das heisst, es fallen gewisse Rechte und Privilegien weg, aber auch eine Kontrolle durch den Staat, so wie das bei den Landeskirchen der Fall wäre», sagt Andreas Tunger. Moschee-Vereine sei am ehesten mit Freikirchen zu vergleichen, welche ebenfalls als Vereine organisiert sind.

Noch besser als schärfere Kontrollen wäre es, die Vorstände kritisch zu begleiten, die ja Arbeitgeber der Imame seien: «Sie müssen genauer hinschauen und den Predigern auch eine Rückmeldung geben, zu dem, was sie in der Moschee verkünden.» Die Islamische Gemeinde Luzern will sich unter anderem deshalb professionellere Strukturen geben, um auch die Vereinsvorstände zu unterstützen.

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