- Biberdämme stauen den Bach Alte Jonen im Aargauer Reusstal. Das gestaute Wasser verhindert die Entwässerung der nahen Landwirtschaftsflächen.
- Die betroffenen Bauern dürfen nun drei Biberdämme abreissen. Das hat die Aargauer Regierung entschieden. Sie weist eine Beschwerde von Naturschützern ab.
- Pro Natura kann mit dem Entscheid trotzdem leben, da die Abrissbewilligung nur für ein Jahr gilt.
- Die zeitliche Befristung ist den Bauern dagegen ein Dorn im Auge. Sie ziehen den Entscheid weiter ans Verwaltungsgericht.
«Kein Naturschützer hat Freude, wenn Lebensraum von Tieren zerstört wird», sagt Johannes Jenny, Geschäftsführer von Pro Natura Aargau. Trotzdem zieht sein Verband den Entscheid der Aargauer Regierung nicht weiter. Der Grund: Die Abrissbewilligung für Biberdämme ist auf ein Jahr befristet.
Das bedeutet: Daut der Biber in einem Jahr wieder einen neuen Damm, dann müssen die Bauern eine neue Abrissbewilligung beantragen, wogegen die Naturschützer erneut Einsprache erheben können. Und dass der Biber dort erneut baue, sei wahrscheinlich, so Johannes Jenny.
Bauern wollen unbefristete Abriss-Bewilligung
Das wissen auch die Bauern und deshalb ziehen sie den Entscheid des Regierungsrats an das Verwaltungsgericht weiter, bestätigt ihr Anwalt Albert Rüttimann. Die Bauern finden, man müsse den Biber über ein paar Jahre hinweg vergrämen und ihm so zeigen, dass die Alte Jonen kein geeigneter Lebensraum ist.
Das Hauptproblem für die Bauern ist, dass der Biber mit seinen Dämmen das Wasser staut. Dies verhindert, dass ihre Felder durch das Drainage-System entwässert werden. «Dabei ist dieses System vor Jahren mit Steuergeldern installiert worden», erinnert Albert Rüttimann.
Für Pro Natura gäbe es durchaus Möglichkeiten auch in feuchteren Feldern Landwirtschaft zu betreiben – etwa mit Wasserbüffeln oder durch den Anbau von Reis. Die Bauern sind darob nicht begeistert: Ihre Landwirtschaftsflächen seien produktiv und würden einen guten Ertrag liefern mit traditioneller Bewirtschaftung.