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Mehr Sicherheit mit E-Bikes
Aus Espresso vom 23.03.2022. Bild: SRF
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Neue Vorschrift Alle E-Bikes brauchen ab 1. April ein Tagfahrlicht

In Zukunft müssen alle E-Bikes auch am Tag mit Licht fahren. Ein E-Mountainbike umzurüsten, ist nicht ganz günstig.

Gleich wie Autos müssen ab dem 1. April 2022 alle E-Bikes in der Schweiz mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein. Ziel der neuen Vorschrift: Sichtbarkeit und Sicherheit der E-Bike-Fahrerinnen und Fahrer erhöhen. Bei den allermeisten City-E-Bikes ist dies kein Problem. Sie haben eine fest installierte Lichtanlage, welche nun einfach auch am Tag eingeschaltet werden muss.

Man kann ein Stecklicht mit Batterien oder Akku am Lenker montieren. Oder – was sich bei einem E-Bike anbietet – ein festes Licht montieren, das vom E-Bike-Akku gespeist wird.
Autor: Marius Graber Technikredaktor Velojournal

Anders bei E-Mountainbikes und E-Rennrädern: Sie sind nicht standardmässig mit Licht ausgerüstet. Es gebe nun zwei Möglichkeiten, sagt Marius Graber, Technikredaktor beim Velojournal und Mitarbeiter im Luzerner Fahrradgeschäft Velociped: «Man kann ein Stecklicht mit Batterien oder Akku am Lenker montieren. Oder – was sich bei einem E-Bike anbietet – ein festes Licht montieren, das vom E-Bike-Akku gespeist wird.»

Variante 1: Licht am Velo einbauen

Wird das Licht fest montiert, muss zunächst ein Scheinwerfer ausgesucht und am Lenker befestigt werden. Danach wird er mit dem System des Elektrovelos verbunden, sagt Marius Graber: «Das führt dazu, dass man relativ viel am Bike ‹auspacken› muss, um das Kabel zum Motor zu führen und anzuschliessen.» Zudem müsse die Software angepasst werden, damit das Licht über die Bedienungseinheit des E-Mountainbikes bedient werden kann.

Das kostet mit Material schnell mal 200 bis 300 Franken.
Autor: Marius Graber Technikredaktor Velojournal

Die Montage einer Lichtanlage am E-Mountainbike oder E-Rennrad dauere ein bis zwei Arbeitsstunden. «Das kostet mit Material schnell mal 200 bis 300 Franken», sagt der Experte. Gesetzlich sei am Tag nur ein Vorderlicht vorgeschrieben. Er empfiehlt jedoch, auch gleich ein festes Rücklicht zu montieren. So sei das Bike nachtfahrtauglich.

Die Akkuleistung wird gemäss Graber durch das Tagfahrlicht kaum beeinträchtigt. «Im Verhältnis zum Elektromotor braucht das Licht vernachlässigbar wenig Strom», sagt er, «das macht vielleicht ein oder zwei gefahrene Kilometer aus».

Im Verhältnis zum Elektromotor braucht das Licht vernachlässigbar wenig Strom.
Autor: Marius Graber Technikredaktor Velojournal

Marius Graber empfiehlt, vor dem Umrüsten mit dem Fahrradgeschäft Kontakt aufzunehmen: «Allenfalls müssen spezielle Kabel oder Halterungen bestellt werden.» Aktuell sind die meisten Velowerkstätten gut ausgelastet, so dass für die Montage ein Termin vereinbart werden sollte.

Variante 2: Abnehmbares Stecklicht

Günstiger ist ein Stecklicht als Tagfahrlicht. Vorgeschrieben ist, dass es auf 100 Meter Distanz sichtbar ist. Dieses Kriterium erfüllten bereits einfache Lampen, sagt der Velojournalist. Solche gebe es ab neun Franken. Nachteil: Sie müssen schon nach zwei bis drei Stunden aufgeladen beziehungsweise mit neuen Batterien bestückt werden. Für längere Fahrten sind sie ungeeignet.

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Marius Graber empfiehlt, speziell für längere Touren, mit dem E-Mountainbike eine Lampe mit einem grösseren Akku, der acht bis zehn Stunden hält: «Gute Produkte gibt es ab 50, 60 Franken.» Nicht erlaubt sind übrigens Blinklichter als einziges Velolicht. Auch nicht als Tagfahrlicht. Sie dürfen nur als Ergänzung genutzt werden. Ebenfalls nicht als fest angebrachtes Tagfahrlicht gelten Lampen am Körper oder am Velohelm.

Gute Produkte gibt es ab 50, 60 Franken.
Autor: Marius Graber Technikredaktor Velojournal

Ein Tagfahrlicht ist auf allen «öffentlichen Verkehrsflächen» vorgeschrieben. Dazu zählen auch Wald- und Bergwege sowie Bike-Trails. Wer am Tag ohne Licht auf dem E-Bike unterwegs ist, kann mit 20 Franken gebüsst werden.

Ab 1. April 2022: Busse für zu schnelles Fahren mit dem E-Bike

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Auf den 1. April tritt noch eine andere Neuerung in Kraft: Auch E-Bike-Fahrerinnen und Fahrer können gebüsst werden, wenn sie zu schnell unterwegs sind, beispielsweise in der 30er- oder 20er-Zone. Dies unabhängig davon, ob das Bike mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet ist oder nicht. Die Busse beträgt 30 Franken. Eine Geschwindigkeitsanzeige ist also künftig von Vorteil.

Ab April 2024 ist für neue, schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) ein Geschwindigkeitsmesser vorgeschrieben. Das wird kaum grosse Umrüstungen zur Folge haben. Die meisten Modelle sind bereits jetzt damit ausgerüstet. Vor dem 1. April 2024 verkaufte E-Bikes ohne Geschwindigkeitsmesser müssen bis am 1. April 2027 nachgerüstet werden.

Espresso, 23.03.22, 08:13 Uhr

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