Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern habe das Übernahmeersuchen der St. Galler Staatsanwaltschaft angenommen, sagte Christof Scheurer von der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber dem Regionaljournal.
Der nächste Entscheid liegt in der Hand der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland. Diese wird nun abklären, ob der zur Anzeige gebrachte Vorfall bereits verjährt ist.
Die neuen Vorwürfe stammen von einer ehemaligen Deutschen Schauspielerin. Polanski soll 1972 die damals 15-Jährige in einem Chalet im Berner Oberländer Nobelort Gstaad vergewaltigt haben.
Die 61-jährige gebürtige Deutsche reichte am 26. September 2017 im Kanton St. Gallen Anzeige ein. Die St. Galler Staatsanwaltschaft hatte in der Folge ein Übernahmeersuchen an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern geschickt.
Die 61-jährige Deutsche ist die vierte Frau, die Vorwürfe wegen Vergewaltigung gegen Polanski erhebt. Polanskis Anwälte sehen darin den Versuch, Medienrummel zu verursachen.