Im Kanton St. Gallen wird das 30 Jahre alte Hundegesetz überarbeitet. Die Regeln zur Hundehaltung sollen den veränderten Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst werden. In der Vernehmlassung blieb der Bedarf eines neuen Gesetzes unbestritten. Nun hat die St. Galler Regierung den Gesetzesentwurf zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.
Höhere Hundesteuern
Unter anderem sieht das neue Gesetz vor, dass die Hundesteuer der politischen Gemeinden neu zwischen 80 und 200 Franken betragen soll. Aktuell sind es zwischen 60 und 120 Franken. Ausserdem soll neu eine Haftpflichtversicherung für alle Hundehaltenden obligatorisch sein.
Wie weiter?
Der Vorschlag für ein neues St. Galler Hundegesetz wird 2019 im Kantonsrat beraten. Läuft alles nach Plan, könnte es 2020 in Kraft gesetzt werden.