Die Sozialbehörde und der Zürcher Stadtrat möchten wieder Sozialdetektive einsetzen, um Sozialhilfemissbrauch zu bekämpfen. Sie haben deshalb dem Gemeinderat beantragt, das städtische Gesetz anzupassen. «Es ist das Maximum, das wir tun können. Wir sind aber nach wie vor der Ansicht, dass eine kantonale Regelung besser und wasserdichter wäre», sagt Ursi Krajnik-Schweizer vom Stadtzürcher Sozialdepartement.
Kanton sieht keinen Handlungsbedarf
Die Kantonsregierung hat bereits zweimal festgehalten, das Sozialhilfegesetz sei Grundlage genug für den Einsatz von Sozialdetektiven. «An dieser Haltung hält der Regierungsrat fest», erklärt Urs Grob, Sprecher der zuständigen Sicherheitsdirektion.
Zurzeit keine Einsätze
Das Inspektorat des Sozialdepartements darf momentan bei konkretem Verdacht auf Sozialhilfemissbrauch keine Observation mehr durchführen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Oktober 2016 hat die Stadt Zürich den Einsatz der Detektive gestoppt. Sobald das Zürcher Stadtparlament die Gesetzesänderung absegnet, sollen die Sozialdetektive ihre Arbeit wieder aufnehmen.