Wer im Kanton Luzern an einer psychischen Krankheit leidet und aufgrund derer eine IV-Rente beantragt, wird psychiatrischen Tests unterzogen – soweit nichts Neues. Zweifelt die IV-Stelle allerdings am Krankheitsbild, so ordnet sie weitere neuropsychologische Untersuchungen an. Unter anderem werden den Gesuchstellern die Hirnströme gemessen; die Ergebnisse sollen Rückschlüsse auf das Krankheitsbild zulassen. Sprich, die IV-Stelle soll anhand der Resultate besser abschätzen können, wer wirklich krank ist und wer nur simuliert.
Auch Ostschweizer Gesuchsteller können solchen Tests unterzogen werden. Diese allerdings werden – im Gegensatz zum Kanton Luzern – nie direkt von der IV-Stelle angeordnet. Es kann allerdings sein, dass eine externe Gutachterstelle zu Rate gezogen werden muss. Und diese kann solche Tests durchführen lassen. In solchen Fällen hat der Kanton keinen Einfluss mehr.
Deshalb können die kantonalen Stellen auch nicht sagen, wie viele solcher Tests effektiv durchgeführt werden. Verlässliche Zahlen gebe es keine. Bisher seien diese Tests aber nie ein Thema gewesen, es sei daher davon auszugehen, dass es nicht viele seien, sagt Reto Pfändler, Mediensprecher der SVA St. Gallen. Weiter betonen die Ostschweizer IV-Stellen, dass sie sich bei ihrer Beurteilung nie ausschliesslich auf solche Hirnscans stützen.