Die Verunsicherung im Hinblick auf die typischen Herbst- und Wintererkrankungen ist gross. Wann darf man zur Arbeit fahren, wann die Kinder zur Schule schicken? Was ist, wenn ein Familienmitglied einen Coronatest machen muss?
Das Konsumentenmagazin «Espresso» sprach über diese Fragen mit dem Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri. Als oberster Kantonsarzt der Schweiz kennt er die Verunsicherung und Antworten auf diese Fragen.
«Espresso»: Muss ich mit einem «Pfnüsel» zu Hause bleiben?
Rudolf Hauri: Ein Schnupfen ist grundsätzlich kein Grund zur Sorge. Wenn die Nase zu laufen beginnt, sich ein Engegefühl entwickelt und man nicht mehr so gut atmen kann, kann man davon ausgehen, dass es sich um eine normale Erkältung handelt. Es braucht keine besonderen Massnahmen. Wichtig: Man hat kein Fieber.
Espresso vom 02.10.2020:
«Pfnüsel»-Saison: Wann ist ein Corona-Test wirklich nötig?
Der oberste Kantonsarzt, Rudolf Hauri, sagte in einem Beitrag von «Espresso», mit einem normalen Schnupfen könne man gut noch aus dem Haus. Insbesondere Fieber sei ein Alarmzeichen. Ein Hörer möchte nun wissen, ob man sich denn nur bei Fieber oder anderen starken Symptomen testen lassen soll? Rudolf Hauri sagt dazu, ganz so einfach sei es dann doch nicht: «Erwachsene mit Halsschmerzen, vielleicht sogar Geschmacksstörungen oder Unwohlsein, sollen mit ihrem Arzt oder der Ärztin klären, ob ein Corona-Test angezeigt ist.»
Was ist, wenn zum Schnupfen auch noch ein Kratzen im Hals oder ein leichter Husten kommt?
Dann muss man Fieber messen. Bei Erwachsenen spricht man ab 38 Grad von Fieber, bei Kindern ab 38,5 Grad. Man sollte sich aber nicht nur auf das Fieberthermometer verlassen: Sobald man sich nicht gut fühlt, sollte man zu Hause bleiben. Das gilt so oder so, unabhängig von Corona.
Hat man zusätzlich zu den beschriebenen Symptomen auch noch Fieber, ist das ein Alarmzeichen, dann heisst es, vorsichtig sein. Dann könnte es sich auch um das Coronavirus handeln. Es braucht weitere Abklärungen.
Man darf ein Kind mit ‹Pfnüsel›, leichtem Husten und leichtem Halsweh zur Schule oder in die Betreuung schicken.
Müssen die Kinder bei Husten und Schnupfen zu Hause bleiben?
Wenn das Kind kein Fieber hat und keinen Kontakt mit einer positiv getesteten oder vermutlich positiven Person hatte, ist es kein Problem. Man darf ein Kind mit «Pfnüsel», leichtem Husten und leichtem Halsweh zur Schule oder in die Betreuung schicken.
Wie weiter bei einem Verdacht auf das Coronavirus?
Erste Anlaufstelle für einen Coronatest ist der Hausarzt. Alternativ kann man sich auch in einem Testzentrum testen lassen. Der Nachteil dort: Es wird nur getestet. Der Allgemeinzustand des Patienten wird nicht weiter beurteilt, was bei einem Test beim Hausarzt der Fall ist. Bei Verdacht auf das Coronavirus gilt: Enge Kontakte meiden und sich so verhalten, wie wenn man ansteckend wäre.
Nach dem Test: Ab ins Einkaufszentrum – Notvorräte anlegen?
Nein, natürlich nicht. Ab nach Hause! Formell gilt zwar (noch) keine Quarantäne, aber: Bis ich ein positives Resultat habe, bin ich in einer Art Selbstquarantäne. Ich ergreife von mir aus Massnahmen, um andere zu schützen. Ausserdem lohnt es sich, Vorbereitungen für eine allfällige Quarantäne zu treffen. Beispielsweise kann man schon mal die Nachbarn fragen, ob sie die Einkäufe übernehmen könnten.
Corona bedeutet, in einem herausfordernden medialen Umfeld über Monate aufmerksam, gradlinig und vor allem gelassen zu bleiben.
Wie müssen sich Familienmitglieder, Partner oder Mitbewohner verhalten bis das Testresultat vorliegt?
Die Selbstquarantäne gilt nicht für enge Kontakte im gleichen Haushalt. Diese dürfen ihren Verpflichtungen weiterhin nachkommen. Immer vorausgesetzt, sie haben keine Krankheitssymptome. Ist man symptomlos, auch wenn man sich beim Familienmitglied vielleicht schon angesteckt hat, ist man in einer derart frühen Phase der Inkubation, dass man für andere noch nicht ansteckend ist. Bedingung ist, dass die Testresultate möglichst schnell vorliegen.
Wie lange dauert es, bis ich das Testresultat erhalte?
Das Testresultat sollte innerhalb von 12 bis 24 Stunden vorliegen. Dauert es länger, handelt es sich in den meisten Fällen um ein negatives Ergebnis. Liegt eine Coronavirus-Infektion vor, muss diese nämlich innerhalb von zwei Stunden dem BAG, dem Kantonsärztlichen Dienst und dem dem Hausarzt – gemeldet werden. So sind die Regeln.