Sturm aufs Klassenzimmer: Tausende Schweizer Schulkinder kehrten in den Unterricht zurück. Die Corona-Krise ist längst nicht gebannt. Durch rückkehrende Urlauber kann eine Schule schnell zum Brennpunkt werden.
Was tun, wenn ein Mitschüler Träger des Virus sein könnte, oder gar ist? Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat mit dem Obersten Kantonsarzt, Rudolf Hauri, über die Thematik gesprochen.
«Espresso»: Ein Schüler hat sich in den Ferien mit dem Virus angesteckt. Nachdem er bereits wieder an der Schule gewesen ist, wurde er positiv getestet. Was passiert mit den Mitschülern?
Rudolf Hauri: Wenn in einer Schulklasse ein Kind positiv getestet wird, klären wir ab, wie viel engen Kontakt das Kind gehabt hat. Dann wird entschieden, wer von den Kindern in Quarantäne muss. Wir wissen, dass Kinder in der Unterstufe das Virus weniger verbreiten, als ältere Kinder, Teenager oder Erwachsene.
Das heisst, dass nicht immer die ganze Klasse oder das ganze Schulhaus in Quarantäne muss?
Das kommt selten vor. Das wäre der Fall, wenn die Kinder über die Klasse hinaus Kontakt gehabt hätten. Auch dass eine ganze Klasse in Quarantäne muss, ist nicht der Regelfall. Meist lässt sich der Kontakt eingrenzen und nur die Betroffenen gehen in Quarantäne.
Nehmen wir an mein Kind hat engen Kontakt mit einem kranken Kind gehabt und muss in Quarantäne. Was heisst das für die Familie und mich?
Das Kind gilt nicht als ansteckend, aber es muss beobachtet werden, weil es allenfalls ansteckend werden könnte. Es sollte, wenn möglich, von anderen Familienmitgliedern separiert werden. Oder man entscheidet sich dazu, dass ein Elternteil mit dem Kind in Quarantäne geht. Mit dem Risiko, dass dann der Elternteil anschliessend ebenfalls in Quarantäne muss.
Für den betroffenen Elternteil würde sich die Quarantäne also um zehn Tage verlängern?
Sobald das Kind in Quarantäne Symptome zeigt und positiv getestet wird, fängt für den betreuenden Elternteil dann die Quarantäne an. Und zwar wieder für zehn Tage
Zehn Tage keinen engen Kontakt in der Familie: Das geht bei Teenagern womöglich etwas einfacher, bei kleinen Kindern ist das eher nicht realistisch.
Im Einzelfall kann das sicher schwierig sein. Oder es lässt sich nicht umsetzen, vielleicht auch aus räumlichen Begebenheiten. Dann gilt für die ganze Familie, Vorsicht walten zu lassen und Abstand halten, soweit es geht.
Bis dahin dürfen die Eltern noch zur Arbeit, soweit es die Betreuung zulässt?
Solange ein Kind in Quarantäne ist, dürfen die Eltern grundsätzlich zur Arbeit. Auch die Geschwister dürfen das Haus verlassen. Ein Kind, das in Quarantäne ist, gilt noch nicht als infektiös.
Umgekehrt heisst das auch für mich als Mutter oder Vater, dass ich damit rechnen muss, dass ich wieder mit meinem schulpflichtigen Kind zu Hause bleiben muss, wie im Lockdown?
Wenn man mit dem Kind Kontakt hat, dann muss man damit rechnen, dass man in Quarantäne muss, wenn es positiv getestet wird.
Es ist schön draussen. Da will man grundsätzlich nicht zu Hause bleiben.
Man ist nicht eingesperrt, in einem Gefängnis. Enger Kontakt sollte einfach vermieden werden. Wenn es die räumlichen Begebenheiten zulassen, darf man durchaus in den Garten. Auch kann man im Swimmingpool baden, aber man darf nicht in eine öffentliche Badeanstalt. Oder sich in einen Laden begeben, sich auf der Strasse mit anderen Leuten treffen.
Das Interview führte Sabrina Lehmann.