War ein Kind während den Ferien in Spanien, muss es, egal wie alt es ist, 10 Tage in Quarantäne. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Quarantäne sind die Eltern des Kindes. Das sind die Vorgaben des Bundes.
Das ist aber auch alles, was überall gilt. Wie die Schulen damit umgehen, wie sie es kontrollieren, was sie unternehmen dürfen – das ist ihnen selbst überlassen. Drei Beispiele.
In Bern darf man nicht wirklich kontrollieren
In einem Schreiben an die Schulen macht der Kanton Bern deutlich, dass die Eltern zuständig seien, dass die Kinder in Quarantäne bleiben. Der Kanton selbst kontrolliere das nicht. Zudem dürfen die Lehrpersonen die Kinder nicht aktiv fragen, wo sie in den Ferien waren. Das wäre eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
In Münsingen beispielsweise wurde deshalb an der Schule eine zusätzliche Regelung beschlossen: Lehrpersonen, die von einem Kind wissen, das eigentlich in Quarantäne müsste, melden dies der Schulleitung. Diese kontaktiere dann die Eltern und das Kind wird nach Hause geschickt.
In Zürich gilt Quarantäne als entschuldigte Absenz
Auch im Kanton Zürich ist man der Ansicht, dass die Einhaltung der Quarantäne-Vorschrift Sache der Eltern sei, sagt Matthias Schweizer, stellvertretender Amtschef des Zürcher Volksschulamts. Die Zürcher Schulen setzen somit auf die Eigenverantwortung der Eltern – ohne systematische Kontrollen. «Nachforschungen von Lehrerinnen und Lehrern soll es nicht geben», so Matthias Schweizer.
Wenn es jedoch Hinweise gebe, dass ein Kind aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sei, wolle man die Eltern beim Schulbeginn nochmals auf die Vorschriften hinweisen. Muss ein Kind nach Schulstart in Quarantäne gilt das übrigens als entschuldigte Absenz, sagt Matthias Schweizer vom Zürcher Volksschulamt. «Diese Kinder können zu Hause Aufgaben lösen.»
Solothurn vertraut auch auf die Eltern
Im Kanton Solothurn rechnet Adrian van der Floe nicht mit vielen Abwesenden. Der Präsident des Schulleiter-Verbands geht davon aus, dass allerhöchstens 5 Prozent der Kinder den Schulstart verpassen werden. An der Oberstufe Wasseramt-Ost, deren Schulleiter Van der Floe ist, würden maximal 10 von insgesamt knapp 600 Schülerinnen und Schülern fehlen.
Bleibt ein Kind in Quarantäne, wird es im Kanton Solothurn so behandelt, wie wenn es krank ist. Es wird Hausaufgaben erhalten. Je nach Alter des Kindes könne auch ein Fernunterricht via Computer aufgebaut werden, sagt Schulleiter Adrian van der Floe.
Eine Herausforderung sieht der Präsident des Schulleiter-Verbands im Bewältigen von «Grauzonen». Wenn etwa der Verdacht vorliegt, dass ein anwesendes Kind in einem Risikoland gewesen sein könnte und eigentlich in Quarantäne sein sollte. Die Schulleitung werde in solchen Fällen Kontakt mit den Eltern aufnehmen müssen, sagt Van der Floe.