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Wie der Kanton Bern die Quarantäne in den Schulen regelt
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 07.08.2020. Bild: Keystone
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Regionale Unterschiede Wie die Kantone die Quarantäne für Schulkinder handhaben wollen

Bald geht der Unterricht wieder los. Je nach Kanton gelten andere Regeln, auch was die Quarantäne betrifft.

War ein Kind während den Ferien in Spanien, muss es, egal wie alt es ist, 10 Tage in Quarantäne. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Quarantäne sind die Eltern des Kindes. Das sind die Vorgaben des Bundes.

Rückkehr aus Risikogebieten

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Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem auf der Liste aufgeführten Staaten aufgehalten hat, muss für 10 Tage in Quarantäne. Entscheidend ist dabei, ob ein Land, aus dem man zurückkehrt, am Tag der Einreise in die Schweiz auf der Liste steht.

Meldepflicht an den Kantonsarzt

Dabei muss sich die einreisende Person innerhalb von 2 Tagen bei der zuständigen kantonalen Behörde melden. Ein Nichtbefolgen kann mit einer hohen Geldbusse bestraft werden.

Ein negatives Testergebnis zum Zeitpunkt der Einreise hebt weder die Quarantänepflicht auf, noch verkürzt es die Dauer der Quarantäne. Denn ein negatives Testergebnis schliesst eine Infektion mit dem neuen Coronavirus nicht aus (Inkubationszeit).

Transitpassagiere, die sich weniger als 24 Stunden in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, sind von der Quarantänepflicht ausgenommen.

Das ist aber auch alles, was überall gilt. Wie die Schulen damit umgehen, wie sie es kontrollieren, was sie unternehmen dürfen – das ist ihnen selbst überlassen. Drei Beispiele.

In Bern darf man nicht wirklich kontrollieren

In einem Schreiben an die Schulen macht der Kanton Bern deutlich, dass die Eltern zuständig seien, dass die Kinder in Quarantäne bleiben. Der Kanton selbst kontrolliere das nicht. Zudem dürfen die Lehrpersonen die Kinder nicht aktiv fragen, wo sie in den Ferien waren. Das wäre eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

In Münsingen beispielsweise wurde deshalb an der Schule eine zusätzliche Regelung beschlossen: Lehrpersonen, die von einem Kind wissen, das eigentlich in Quarantäne müsste, melden dies der Schulleitung. Diese kontaktiere dann die Eltern und das Kind wird nach Hause geschickt.

In Zürich gilt Quarantäne als entschuldigte Absenz

Auch im Kanton Zürich ist man der Ansicht, dass die Einhaltung der Quarantäne-Vorschrift Sache der Eltern sei, sagt Matthias Schweizer, stellvertretender Amtschef des Zürcher Volksschulamts. Die Zürcher Schulen setzen somit auf die Eigenverantwortung der Eltern – ohne systematische Kontrollen. «Nachforschungen von Lehrerinnen und Lehrern soll es nicht geben», so Matthias Schweizer.

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«Lehrerpersonen sollen keine Nachforschungen machen»
aus Regionaljournal Zürich Schaffhausen vom 07.08.2020. Bild: Keystone
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Wenn es jedoch Hinweise gebe, dass ein Kind aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sei, wolle man die Eltern beim Schulbeginn nochmals auf die Vorschriften hinweisen. Muss ein Kind nach Schulstart in Quarantäne gilt das übrigens als entschuldigte Absenz, sagt Matthias Schweizer vom Zürcher Volksschulamt. «Diese Kinder können zu Hause Aufgaben lösen.»

Solothurn vertraut auch auf die Eltern

Im Kanton Solothurn rechnet Adrian van der Floe nicht mit vielen Abwesenden. Der Präsident des Schulleiter-Verbands geht davon aus, dass allerhöchstens 5 Prozent der Kinder den Schulstart verpassen werden. An der Oberstufe Wasseramt-Ost, deren Schulleiter Van der Floe ist, würden maximal 10 von insgesamt knapp 600 Schülerinnen und Schülern fehlen.

Ein Kind im Fernunterricht.
Legende: Kinder in den Kantonen Solothurn und Zürich müssen in Quarantäne zuhause Aufgaben lösen. Keystone

Bleibt ein Kind in Quarantäne, wird es im Kanton Solothurn so behandelt, wie wenn es krank ist. Es wird Hausaufgaben erhalten. Je nach Alter des Kindes könne auch ein Fernunterricht via Computer aufgebaut werden, sagt Schulleiter Adrian van der Floe.

Eine Herausforderung sieht der Präsident des Schulleiter-Verbands im Bewältigen von «Grauzonen». Wenn etwa der Verdacht vorliegt, dass ein anwesendes Kind in einem Risikoland gewesen sein könnte und eigentlich in Quarantäne sein sollte. Die Schulleitung werde in solchen Fällen Kontakt mit den Eltern aufnehmen müssen, sagt Van der Floe.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 6:31 Uhr / Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 6:31 Uhr ; 

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