Nein, ein solches Szenario wäre in der Schweiz nicht möglich, sagt Swiss-Sprecherin Sonja Ptassek. Doch auch hier würde man zuerst nach freiwilligen Aussteigern suchen.
SRF News: Wie kann es passieren, dass ein Flug überbucht wird. Wird das nicht von einem System angezeigt?
Sonja Ptassek: Ob und wie ein Flug überbucht wird, hängt davon ab, wie viele Passagiere ihren Flug letztendlich nicht antreten. Für jeden Flug werden historische Daten hinterlegt und es wird ein eigenes Profil errechnet. Mit diesem so genannten Überbuchungsprofil wird versucht, kurzfristige Annullationen und «no shows» auszugleichen. Die Erfahrungskurve sowie die angewandten Statistiken dienen dazu, die Unannehmlichkeit für die Passagiere in Verbindung mit Überbuchungen so weit wie möglich zu reduzieren. Dies lässt sich jedoch nicht in allen Fällen verhindern.
Wie wird entschieden, wer als überbucht gilt und wer nicht? Heisst es «first come, first serve»?
Sollte ein Flug effektiv überbucht und Swiss gezwungen sein, Passagiere vom Flug zurückzuweisen, so wird zunächst nach Passagieren gesucht, die freiwillig vom Flug zurücktreten möchten. Wenn sich nicht genügend Freiwillige finden, bestimmt die Fluggesellschaft, welche Passagiere nicht befördert werden können. Nicht betroffen davon sind Passagiere mit Sitzplatzreservierung. Auch Status-Kunden und Passagiere mit speziellen Bedürfnisse, wie etwa allein reisende Kinder, geniessen einen besonderen Schutz. Von diesen Passagieren abgesehen erfolgt die Auswahl nach Zeitpunkt des Check-ins.
Wie kann es passieren, dass überhaupt zu viele Personen in die Maschine gelangen? Müsste die überbuchte Person nicht vorher aufgehalten werden?
Bei Swiss werden Überbuchungssituationen am Gate und vor dem Borden des Flugzeugs gelöst. Die Personen werden auch am Gate direkt über das weitere Vorgehen sowie die Entschädigungsleistungen informiert.
Mit welchen Entschädigungen kann diese Person rechnen?
Als Airline sind wir gesetzlich verpflichtet, Entschädigungsleistung für Nichtbeförderung sowie Downgrades an den Kunden auszuzahlen. Wie hoch die Entschädigung ist, hängt grundsätzlich von der Entfernung der gebuchten Strecke ab. Darüber hinaus müssen wir dem Kunden bei Nichtbeförderung die Kosten für Verpflegung, Hotel oder Telefonanrufe bezahlen. Die Person wird jedoch auf den nächsten verfügbaren Flug umgebucht.