Das Sicherheitsnetz für den Profi-Fussball ist gespannt: Die Clubs der obersten beiden Ligen dürfen entsprechend ihren Ausgaben der letzten Saison Unterstützung anfordern. Das bedeutet, dass der grosse FC Basel auch ein grosses Darlehen beziehen darf. Kleine Clubs wie Thun oder Xamax können dagegen viel weniger Geld beantragen.
Dieses Modell aus dem Wirtschaftsbereich hat im Sport den Beigeschmack der Wettbewerbsverzerrung: Damit werde die Vormachtstellung der Grossen zementiert, so der Vorwurf. Doch Claudius Schäfer, CEO der Swiss Football League, winkt ab: «Das System ist von den Clubs akzeptiert worden.» Dies allerdings nur, weil es Kredite seien, die später zurückgezahlt werden müssen – und nicht Beiträge à fonds perdu.
Löhne von Nachwuchsspielern kürzen?
Ein anderer Punkt der Absichtserklärung in der kleinen Schweizer Fussball-Welt wird jedoch noch intensiver diskutiert. Der Bund will, dass die Lohnsumme aller Clubs, die jetzt ein Darlehen beziehen, nach drei Jahren um 20 Prozent tiefer liegt als aktuell. So soll das Abkommen politisch besser vermittelt werden können.
Doch für die kleinen Clubs sei eine solche Lohnkürzung fast nicht umzusetzen, sagt Thun-Präsident Markus Lüthi. «Wenn man einem Nachwuchsspieler, der als Profisportler vielleicht 4000 oder 5000 Franken verdient, 20 Prozent wegnimmt, schickt man ihn direkt in die Sozialhilfe.»
Es geht ums Überleben der Clubs
Trotzdem steht das so in der Absichtserklärung von Bund und Fussballliga. Und auch Schäfer sagt klar, dass sämtliche Punkte für alle unterstützten Clubs gälten. «Es wird einen einzigen Standard-Darlehensvertrag geben», so der Liga-CEO. Und dieser Standardvertrag werde für alle gelten. Es müssen also alle Clubs, die ein Darlehen des Bundes beziehen, ihre Lohnsumme um 20 Prozent senken.
Die Details rund um die Bedingungen für ein Bundesdarlehen für die Fussballclubs würden derzeit noch ausgearbeitet, so Schäfer. Dabei ist aber klar: Die Bundeshilfe soll die Clubs nicht auf Rosen betten – sondern lediglich ihr Überleben in der Coronakrise sichern.