Das eidgenössische Institut für geistiges Eigentum IGE überprüft, ob, wo Schweiz draufsteht, auch wirklich Schweiz drin ist. Seit fünf Jahren gilt in der Schweiz das sogenannte Swissness-Gesetz. Laut einem Bundesratsbericht aus dem Jahr 2020 bringt es der Volkswirtschaft jährlich 1.4 Milliarden Franken.
Bei Lebensmittel müssen 80 % vom Rohstoffgewicht aus der Schweiz stammen. Bei Industrieprodukten müssen 60 % der Herstellungskosten im Inland erfolgt sein.
David Stärkle ist beim IGE für die Rechtsdurchsetzung zuständig: «Die wichtigste Regel ist, wo Swissness draufsteht, muss sie auch drin sein. Bei Lebensmittel müssen 80 % vom Rohstoffgewicht aus der Schweiz stammen. Bei Industrieprodukten müssen 60 % der Herstellungskosten im Inland erfolgt sein.»
Keine Swissness-Polizei
Das IGE behandelt rund 300 Fälle im Jahr, bei denen der Swissness-Bezug Fragen aufwirft. Die meisten Fälle passieren im Ausland. Das IGE mache keine systematischen Kontrollen, sei also keine Swissness-Polizei, stellt David Stärkle klar.
Wir erhalten viele Meldungen aus der Öffentlichkeit über Missbrauchsfälle.
Die Kontrolle erfolge primär durch den Markt, wie Konkurrenten oder Konsumentinnen und Konsumenten: «Wir erhalten viele Meldungen aus der Öffentlichkeit über Missbrauchsfälle. Wir setzen uns dann mit dem Verkäufer oder Importeur der strittigen Produkte in Verbindung.» Bis heute konnten die Angelegenheiten immer aussergerichtlich geregelt werden.
Ausnahmen für Schokolade und Bündnerfleisch
Für Schweizer Schokolade gilt eine Ausnahmeregelung. Denn für die Produktion müssen Tonnen von Kakao und Nüssen aus dem Ausland importiert werden. Dafür müssen Rezeptur und Herstellung schweizerisch sein. Jean Kernen, Produktionschef bei Chocolats Camille Bloch verweist auf das «Savoir Faire» aus dem 19. Jahrhundert: «Es machte aus der bitteren Kakaobohne ein Produkt, das schmilzt und von vielen geschätzt wird.»
Ausnahmen kennt das Swissness-Gesetz auch für das Bündnerfleisch, bzw. dieses ist von der Regelung ausgenommen. Bündnerfleisch muss nicht einmal zwingend mit Schweizer Fleisch hergestellt werden. Das ist möglich, weil die Kriterien dafür, was unter dem Begriff «Bündnerfleisch» verkauft werden darf, bereits vor dem Swissness-Gesetz definiert wurden.