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Urteil in Karlsruhe Eltern dürfen Facebook-Konto der toten Tochter erben

  • Der Internetkonzern Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu ihrem Nutzerkonto gewähren.
  • Das hat der deutsche Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden.
  • Die Eltern erhoffen sich, über das Profil Aufschluss über die Todesumstände der 15-Jährigen zu erhalten.

Auch Briefe und Tagebücher gingen an die Erben über, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung. Es bestehe kein Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln. Die Tochter habe mit Facebook einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, die Eltern seien als Erben in diesen Vertrag eingetreten. In vorheriger Instanz hatte das Berliner Kammergericht Facebook Recht gegeben. Das Berliner Gericht verwies auf das Fernmeldegeheimnis.

Ungeklärte Todesumstände

Das Mädchen war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Es ist nicht geklärt, ob es sich um einen Suizid handelte. Die Eltern erhoffen sich, aus Privatnachrichten auf Facebook mehr Informationen über den damaligen Zustand ihrer Tochter zu erfahren.

Facebook hatte die Seite nach dem Tod des Mädchens eingefroren. Der US-Konzern wollte die Kontoinhalte nicht freigeben. Die Freunde des Mädchens müssten darauf vertrauen können, dass die ausgetauschten Nachrichten zwischen den beiden Nutzern privat blieben, argumentierte der Konzern.

Es zählt das Benutzerkonto, nicht die Person

Für den Bundesgerichtshof ist das kein Argument. Der Absender einer Nachricht könne nicht darauf vertrauen, dass diese an eine bestimmte Person gehe – schliesslich geht die Nachricht an das Benutzerkonto, nicht an einen bestimmten Menschen. Die Richter lehnen es auch ab, Inhalte danach zu differenzieren, wie persönlich sie sind. Das sei im Erbrecht nicht üblich.

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