Der Mann ist aus Deutschland in die Schweiz gezogen. Im Internet sucht er ein günstiges Handy-Abo für Europa. Beim Internet-Provider green.ch wird er für knapp 50 Franken pro Monat fündig. Das Abo ohne Mindestvertragsdauer wird für green.ch von Salt bereitgestellt.
Der Mann beginnt die Abo-Bestellung auszufüllen. Dabei poppt ein Fenster auf, dass er 120 Franken anzahlen müsse. Da nicht gesagt wird, wofür diese Anzahlung ist und ob das Geld später angerechnet wird, ruft er den Kundendienst von Salt an. Dieser erklärt ihm, diese Anzahlung sei nötig, weil er kein Schweizer sei, dass sie aber an die Abokosten angerechnet würde.
Salt verkauft ihm ein vermeintlich besseres Abo
Weiter sagt ihm der Kundendienstmitarbeiter, dass er das Abo von green.ch fünf Franken günstiger auch direkt bei Salt abschliessen könne, mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Dem Mann scheint dies ein gutes Angebot zu sein, und er stimmt zu. Als er den Vertrag erhält, stellt er jedoch fest, dass der günstige Preis auf 24 Monate beschränkt ist und sich danach verdoppelt. Umgehend ruft er Salt an, um den Vertrag zu stornieren. Denn bei Telefonverträgen gewährt das Gesetz ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Salt stellt sich jedoch auf den Standpunkt, der Mann habe den Kundendienst von sich aus angerufen. Das Widerrufsrecht gelte jedoch nur, wenn ein Anbieter jemanden unaufgefordert anruft, um ihm ein Abonnement zu verkaufen.
Der Kunde schaltet die Ombudscom ein, die Schlichtungsstelle der Telekommunikationsbranche. Daraufhin erklärt sich Salt bereit, einen Teil des Geldes zu erstatten. 60 Franken für die Anschlussgebühren müsse der Mann aber bezahlen.
Nach sorgfältiger Analyse des Gesprächs kommen wir zum Schluss, dass der Kunde nicht wegen eines Angebots angerufen hat.
Salt gibt Fehler beim Widerrufsrecht zu
An diesem Punkt interveniert das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso». Denn der Mann hat den Kundendienst ja nicht angerufen, um bei diesem Gespräch einen Vertrag abzuschliessen, sondern weil er eine Frage zum Angebot von green.ch hatte.
Salt schreibt in seiner Stellungnahme, der Mann sei vom Kundendienst am Telefon gut über die Vertragsbedingungen informiert worden: «Nach sorgfältiger Analyse des Gesprächs kommen wir aber auch zum Schluss, dass der Kunde nicht wegen eines Angebots angerufen hat, sondern wegen einer konkreten Frage zum Green-Abo, und er damit bezüglich des ihm angebotenen Salt-Abos rechtlich Anspruch auf das Widerrufsrecht hat.» Salt werde den gesamten Betrag erstatten und sich beim Kunden entschuldigen.
Salt zeigt sich auch selbstkritisch: «Es hat sich gezeigt, dass man den konkreten Anlass des Gesprächs früher hätte prüfen und nicht davon ausgehen sollen, dass es sich bei einem eingehenden Anruf um eine Angebotsanfrage handelt.»
Man bedaure diesen Fehler und werde diesen Fall für Schulungen nutzen, um ähnliche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Für diesen Kunden kommt dieser Schritt allerdings zu spät. Nach den Erfahrungen mit Salt hat er bei einem anderen Anbieter ein Handy-Abo zum selben Preis wie bei green.ch abgeschlossen, ohne Mindestlaufzeit und zeitlich begrenzten Rabatt.