Ein Computer soll die Stimme der Glarner Landsgemeinde zählen
Seit 1387, seit der ersten Glarner Landsgemeinde, hat das Handmehren Tradition. Bringt dieses kein eindeutiges Ergebnis zu Tage, schätzt der Landammann das Mehr ab.
Die Symbole Hand erheben und Landsgemeinde, sie sind in der DNA drin der Glarnerinnen und Glarner.
Ein alter Zopf, den man abschneiden sollte, weil technische Hilfsmittel zum genauen Abzählen vorhanden sind, das findet im besonderen der umtriebige Unternehmer Hansjörg Stucki, der in Ziegelbrücke just solche elektronischen Abstimmungsgeräte herstellt.
Mag eine etwas romantische Sicht sein, aber dieses fehlende Stimmgeheimnis gehört einfach zur Glarner Politik.
Ein alter Zopf, den man nicht abschneiden darf, weil man wisse, wie er gewachsen sei, sagt Mathias Zopfi, Präsident der landrätlichen Kommission. Diese hat sich, zusammen mit der Regierung und dem Parlament schon mehrfach gegen den Einsatz eines elektronischen Abstimmungs-Systems ausgesprochen.
So nicht, könnte bald das Bundesgericht sagen. Schade, wenn die Landsgemeinde in naher Zukunft nicht mehr zeitgemäss wäre.
Die Podiumsteilnehmer waren sich einig: Das Glarnerland verfüge mit der Landsgemeinde über ein einmaliges Kulturgut, das zu schützen sei.
Ich wünsche mir, dass die Landsgemeinde 2040 so wie heute besteht - aber mit elektronischen Stimmgeräten, die bei jeder Abstimmung zum Einsatz kommen.
Uneinigkeit herrschte darüber, ob die Landsgemeinde mit dem fehlenden Stimmgeheimnis und dem Abschätzen statt Auszählen Schwächen aufweist.
Die Stärken der Landsgemeinde, da waren sich auch die Rechtsexperten einig, sind die Möglichkeit unmittelbar Anträge zu stellen und direkt Einfluss auf die Landsgemeinde nehmen zu können.
Hansjörg Stuckis Ziel ist, dass der Einsatz elektronischer Systeme an der Landsgemeinde ermöglicht wird. Stuckis Firma bietet ein elektronisches System an, das seit 2000 bei Generalversammlungen zum Einsatz kommt und sich in seinen Augen auch für die Landsgemeinde eignen würde.
Am 7. Mai stimmt die Glarner Landsgemeind über das neue «Gesetz über die politischen Rechte» ab. Artikel 65 sieht vor, die Abstimmungen an der Landsgemeinde in der Form des Handmehrs durchzuführen und das Mehr vom Landammann durch Abschätzen zu ermitteln.
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz, 17.30 Uhr