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Polizeiautos.
Legende: Fahrzeuge der Stadtpolizei Solothurn an den Solothurner Filmtagen. Auch hier ist die «Stapo» im Einsatz. SRF

Polizei Grenchen/Solothurn Was heisst «angemessene Abgeltung»?

Grenchen und Solothurn verlangen vom Kanton höhere Entschädigungen für die Leistungen ihrer Stadtpolizeien.

Die Städte Grenchen und Solothurn verfügen über eigene Stadtpolizeien. Dafür werden sie vom Kanton Solothurn entschädigt, weil dieser gesetzlich für die Sicherheit zuständig ist. Im kantonalen Polizeigesetz heisst es dazu: «Die Einwohnergemeinden können eigene Polizeiorgane schaffen. Der Regierungsrat regelt Zusammenarbeit, Kompetenzabgrenzung und eine angemessene Abgeltung in einer Vereinbarung.»

Die Zusammenarbeit verläuft laut Städten und Kanton gut – die störende Formulierung ist die «angemessene Abgeltung». Solothurn und Grenchen kritisieren, sie würden für ihre Polizeileistungen nicht ausreichend entschädigt. Solothurn erhält bei Polizeiausgaben von rund 4,5 Millionen Franken (Budget 2017) rund 800'000 Franken, Grenchen bei 3,5 Millionen 750'000 Franken. Die Gesamtausgaben des Kantons für die Polizei betragen rund 80 Millionen.

Vereinbarung künden und neu verhandeln

Die aus Sicht der Gemeinden ungenügende Abgeltung ist seit Jahren ein Thema in den Gemeinderäten der beiden Städte. Neuen Schub erhalten hat es mit der Auflösung der Stadtpolizei Olten auf Beginn 2016. Seitdem ist ersichtlich, dass der Kanton Solothurn für die Polizeileistungen in Olten mehrere Millionen Franken ausgibt – störend für die beiden Städte, angesichts ihrer Kantonszuschüsse.

Grenchen und Solothurn wählen nun die harte Tour. Weil Verhandlungen in der Vergangenheit nicht zielführend gewesen seien, wollen sie den Abgeltungsvertrag mit dem Kanton künden. In Solothurn entscheidet der Gemeinderat am Dienstag darüber, in Grenchen fällt der Entscheid einige Tage später. Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate, Städte und Kanton hätten danach also zwei Jahre Zeit, um eine Lösung zu finden.

Kommt es zum Gerichtsfall?

Grenchen wie auch Solothurn drohen für den Fall, das man sich nicht einigen kann, mit dem Gang vor das kantonale Verwaltungsgericht. Dieses müsste dann entscheiden, was eine «angemessene» Entschädigung für die Leistungen der Stadtpolizeien ist. Einig sind sich Städte und Kanton allerdings in einem Punkt: Es geht nur um die finanzielle Frage – an der eigentlichen Zusammenarbeit von Stadt- und Kantonspolizei soll nicht gerüttelt werden.

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