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Zwei Männer laufen an kameras vorbei in ein Gebäude.
Legende: «Nicht alle Optionen voll ausgeschöpft», meint der Staatsanwalt zur Arbeit der Polizei im Fall Malters. Keystone

Polizeieinsatz in Malters Verteidigung: «Nullrisiko gibt es nicht»

Der Polizeikommandant und der Kripochef der Luzerner Polizei standen wegen fahrlässiger Tötung vor dem Bezirksgericht.

Am Montag haben sich der beschuldigte Kommandant Adi Achermann und der Einsatzleiter Daniel Bussmann erstmals vor Gericht zu den Vorwürfen geäussert.

Daniel Bussmann argumentierte, mit ihrer Waffe hätte die Frau Menschen im Umkreis von bis zu 2000 Metern verletzen können. Die Verhandlungen hätten sich nach seinem Wissen in einer «Endlosschlaufe» befunden und auch der Polizeipsychologe habe keine valable Alternative bieten können.

Dass die Frau betont hatte, dass sie niemandem etwas antun werde, sei ihm nicht bekannt gewesen, sagte der Kripochef. Ausserdem sei die Frau bereits in einem früheren Fall im Kanton Aargau als gefährlich eingestuft worden.

Auch der Psychologe habe ihm keine Strategie zum weiteren Vorgehen empfehlen können, sagte Bussmann. Er habe ausserdem den Anwalt der Frau kontaktiert, dieser habe ihn aber nicht zurückgerufen. Seine grösste Angst sei gewesen, dass sich die Frau verbarrikadiere, und er dadurch seine Polizisten in Gefahr gebracht hätte.

Der Staatsanwalt erklärte in seinem Plädoyer, dass die Frau psychisch schwer krank gewesen sei. Deshalb sei es hochgefährlich gewesen sie in die Enge zu treiben. In dieser Situation hätte jegliche Konfrontation unterlassen werden müssen. Es sei klar gewesen, dass die Frau von der Schusswaffe nur dann Gebrauch machen würde, wenn die Polizei Druck machte, sagte der Staatsanwalt.

«Wäre nicht gewaltsam interveniert, sondern weiterhin versucht worden, durch Gespräche die Situation zu lösen, hätte sich die Frau nicht umgebracht», zeigte sich der Staatsanwalt deshalb überzeugt. Die Polizei habe nicht all ihre Optionen voll ausgeschöpft.

Der Staatsanwalt beantragte, die Angeklagten zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen und einer Busse von jeweils 1000 Franken schuldig zu sprechen.

Der Kläger , der den Sohn der verstorbenen Frau vertritt, warf den Beschuldigten vor, die Gespräche mit der Frau zu wenig genau analysiert zu haben. Er verweist dabei auf einen Fall in Uster von Anfang Juni, bei welchem die Zielperson nach 29 Stunden aufgab. Die Zeit dürfe in einem solchen Fall keine Rolle spielen. Er betonte weiter, die Frau habe mehrfach mehr Bedenkzeit gefordert.

Die Verteidigung wies sämtliche Vorwürfe vehement zurück. Die beiden beschuldigten Polizeikader hätten alle Abklärungen getroffen, die Alternativen pflichtbewusst geprüft. Der Grund, dass der geplante Zugriff misslungen ist, sei nicht vorhersehbar gewesen. "Nullrisiko gibt es nicht", konterte der Verteidiger den Vorwurf, die Polizisten hätten eine zu riskante Intervention geplant.

Weiter - so die Verteidigung - sei nicht bewiesen, dass die Frau tatsächlich psychisch schwer krank und deshalb nicht zurechnungsfähig war. Sie habe sehr zielgerichtet gehandelt. Sie habe nicht in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden wollen und deshalb mit dem Suizid gedroht. Die Polizei-Aktion sei gar nicht der Auslöser gewesen. Deshalb seien die beiden Polizisten von sämtlichen Vorwürfen frei zu sprechen.

Das Bezirksgericht will sein Urteil am 27. Juni bekannt geben.

Der «Fall Malters»:

  • Am 9. März 2016 wollte die Luzerner Polizei in Malters eine Wohnung durchsuchen, in der sie eine Hanfplantage vermutete.
  • Die 65-jährige Mutter des mutmasslichen Plantagenbetreibers verweigerte den Polizisten den Zutritt und drohte, sich zu erschiessen.
  • Nach 17 Stunden stürmte die Polizei die Wohnung. Die Frau erschoss sich im Badezimmer.
  • Der Kanton Luzern setzte für die Untersuchung einen ausserordentlichen Staatsanwalt ein. Dieser wirft dem Polizeikommandanten und dem Kripochef fahrlässige Tötung vor.

Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann wurden trotz des laufenden Strafverfahrens nicht dispensiert, dies um den Grundsatz der Unschuldsvermutung nicht zu verletzen. Sie dürfen aber keine heiklen Einsätze leiten.

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