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Zentralschweiz Luzerner Polizeichefs leiten keine heiklen Einsätze mehr

Der Luzerner Polizeikommandant und der Kripochef dürfen vorläufig keine heiklen Einsätze mehr leiten. Suspendiert werden sie aber nicht. Die Einschränkung der Fronteinsätze ist eine Konsequenz eines Polizeieinsatzes im luzernischen Malters. Im Verlauf des Einsatzes beging eine Frau Suizid.

Gegen die beiden Kaderleute, den Kommandanten Adi Achermann und den Kripochef Daniel Bussmann, läuft aktuell eine Untersuchung. Suspendiert werden die beiden aber nicht.

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Bei der Strafuntersuchung soll die Rolle der Polizei in diesem Fall geklärt werden. Es geht unter anderem um die Frage, ob der Suizid hätte verhindert werden können. Laut Medienberichten soll der Luzerner Polizeikommandant eine Warnung eines beim Einsatz ebenfalls vor Ort präsenten Polizeipsychologen ignoriert haben, das Gebäude zu stürmen.

Massnahme auch Selbstschutz

Wie Regierungsrat Paul Winiker mitteilte, hätten die beiden Betroffenen diese Massnahme bereits nach der Intervention im April selber vereinbart.

«Bei dieser Massnahme geht es darum, die beiden Angeschuldigten selber zu schützen. Es besteht die Gefahr, dass sie bei ähnlichen Einsätzen unter- oder überreagieren, weil sie die Untersuchung im Rücken haben», sagt Paul Winiker gegenüber Radio SRF.

Diese Massnahme wird auch von einem externen Gutachten gestützt. Die beiden Angeschuldigten hätten die Verfügung der vorsorglichen Massnahmen akzeptiert. Diese tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis zum Abschluss des Verfahrens. Für den Polizeibetrieb habe diese Massnahme keine einschränkende Wirkung, sagt Winiker weiter.

Konsequenzen aus «Fall Hensler»

Dass die Regierung nun in diesem Fall durchgreife, habe auch mit dem Fall vom ehemaligen Polizeikommandanten Beat Hensler zu tun. Der Vorgänger von Adi Achermann wurden grobe Fehler in der Personalführung vorgeworfen, deshalb musste er seinen Posten räumen.

«Seit dieser Polizeikrise gelten klare Regeln: Es gibt einen Massnahmenkatalog, den ein externer Gutachter aufgestellt hat. Darin ist klar festgehalten, wie sich die Beteiligten im Falle einer Strafuntersuchung zu verhalten haben. Das ist eine Folge aus dem Fall des ehemaligen Polizeikommandanten Hensler», sagt Winiker.

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