Zum Inhalt springen

Private Parkverbotskontrollen Kurzer Stopp vor dem Testcenter kostet 70 Franken

Ein Autolenker fährt seine Frau zum Covid-Test und steigt selbst kurz aus. Das wird teuer.

«Dürfen die mich schon nach so kurzer Zeit büssen?», fragt sich ein Hörer des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso». Er hatte seine Frau nach Wallisellen (ZH) zu einem Covid-Testcenter chauffiert. Er sei dann noch kurz ausgestiegen, aber nach zwei bis drei Minuten wieder weggefahren. Schon bald flattert ihm eine happige Rechnung ins Haus: 70 Franken soll er der privaten Parkplatz-Kontrollfirma Zibsec überweisen.

Verbotstafel gegen Falschparker-Wildwuchs

Das Container-Provisorium für die Covid-Tests steht an einer Durchgangsstrasse neben einem Mehrfamilienhaus. An dessen Aussenwand hat der Eigentümer eine amtlich abgesegnete, kombinierte Park- und Fahrverbotstafel montiert. Im Kleingedruckten ist unter anderem zu lesen, dass «Dienstbarkeitsberechtigte» das Wegrecht haben. Das betrifft zum Beispiel Krankenwagen oder Postangestellte.

Er habe die Verbotstafel anbringen lassen, weil das Falschparkieren ausgeufert sei auf seinem Privatgrund, erzählt der Hauseigentümer «Espresso». Manche Leute hätten ihren Wagen dort abgestellt, um einkaufen zu gehen oder zum Essen in einem der nahen Restaurants. Und wenn er sie darauf hingewiesen habe, dass dies kein öffentlicher Parkplatz sei, seien nicht selten freche Antworten zurückgekommen.

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

Box aufklappen Box zuklappen

Kontrollfirma: «Wir zahlen keine Provisionen»

Nun hat also die Firma Zibsec den Auftrag erhalten, den Ort zu kontrollieren. Man sei mit eigenem Personal jeweils zwei bis drei Mal pro Tag vor Ort bei den verschiedenen Auftraggebern, schreibt der Geschäftsleiter auf Anfrage von «Espresso». Zusätzlich erhalte man aber auch zahlreiche Hinweise von Eigentümern oder Mieterinnen per E-Mail oder SMS.

Nun sorgen solche privaten Kontrollfirmen immer wieder für Diskussionen:

Und ein Blick in die Online-Bewertungen dieser Firma zeigt, dass auch andere bereits nach wenigen Minuten eine «Umtriebsentschädigung» zahlen sollen. Schlägt Zibsec etwa besonders schnell zu, um möglichst viele Parksünder zu büssen? Der Chef weist diese Kritik zurück: «Wir zahlen keinem unserer Mitarbeiter eine Provision aus. Bei uns gibt es in diesem Bereich ausschliesslich qualitative Ziele.»

Zudem habe man mit manchen Kundinnen und Kunden vertraglich vereinbart, «dass wir einen gewissen Teil der Umtriebsentschädigungen an gemeinnützige Non-Profit-Organisationen spenden.»

Kulanz bei guten Gründen

Und es gebe auch die Möglichkeit, sich online oder beim Kunden zu melden, wenn man glaube, man habe zu Unrecht eine Rechnung erhalten, so der Geschäftsleiter. Die «Stornierungsrate aus Kulanz» – bei guten Gründen – belaufe sich auf 10 bis 15 Prozent.

Der «Espresso»-Hörer meldet sich bei Zibsec und auch beim Eigentümer, um seine Situation zu schildern. «Sachlich», wie er sagt. Er stösst auf offene Ohren und muss die 70 Franken am Ende doch nicht bezahlen. So etwas wie eine offizielle Toleranzfrist fürs Halten im Parkverbot gibt es indes nicht. Das liegt im Ermessen jener, die es kontrollieren.

Adresse erhalten trotz gesperrtem Autoindex

Box aufklappen Box zuklappen

Es gibt bei der Geschichte noch etwas Anderes, das den gebüssten Autolenker irritiert: «Wie kommt eine private Kontrollfirma an die Halterdaten meines Autos, wenn ich sie doch gesperrt habe?».

Die Infos zum Nummernschild – der sogenannte Autoindex – sind grundsätzlich online bei den kantonalen Strassenverkehrsämtern abrufbar. Es sei eine ihrer beliebtesten Dienstleistungen, ist dort zu vernehmen. Jeder und jede kann diese Daten aber unkompliziert und in der Regel kostenlos sperren lassen (Infos dazu auf der Webseite der Strassenverkehrsämter).

Gemäss Strassenverkehrsgesetz können die Ämter gesperrte Fahrzeughalter- und Versicherungsdaten aber aus bestimmten Gründen offenlegen. Bei einem Verkehrsunfall zum Beispiel. Oder wenn jemand «im Hinblick auf ein Verfahren ein hinreichendes Interesse» schriftlich geltend machen kann. Das sei grundsätzlich weit zu verstehen, sagt Severin Toberer, Mediensprecher des Zürcher Strassenverkehrsamtes: «Wenn jemand das Gefühl hat, sein oder ihr Recht sei verletzt worden, sind wir verpflichtet, eine solche Auskunft zu geben.» Für staatliche oder private Organisationen, die sehr oft solche Daten bräuchten, gebe es ein beschleunigtes Verfahren, um solche Daten zu bearbeiten. Dazu gehörten auch private Kontrollfirmen.

Espresso, 03.12.21, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel