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Wisent-Zaun im Solothurner Jura bewilligt
Aus Regionaljournal Aargau Solothurn vom 20.02.2020. Bild: Keystone
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Projekt Wisent Thal Gemeinden bewilligen Gehege für Wisente

Die Ausgangslage: Der Verein «Wisent Thal» will im Solothurner Jura Wisente wieder ansiedeln. Als erstes soll ein grosses Gehege gebaut werden, in welchem die Tiere fünf Jahre leben und beobachtet werden können. Vor allem Bauern und Jäger hatten bereits angekündigt, dass sie sich gegen das Projekt wehren werden. Sie befürchten Schäden an Wäldern und Feldern, falls die Wisente dereinst ausgewildert würden.

Das Gehege: Das Gehege soll elektrisch sein und eine Fläche von über 100 Hektaren, fast 150 Fussballfelder, umfassen. Es liegt auf der ersten Jurakette, in den Gemeinden Welschenrohr und Balm bei Günsberg. Gegen das Baugesuch für das Gehege waren bei den Standortgemeinden Einsprachen eingegangen: In Welschenrohr 12 Einsprachen, in Balm bei Günsberg 6.

Der Entscheid: Die Gemeinden bewilligen den Bau des Geheges und lehnen damit die Einsprachen ab. Es sei nicht die Aufgabe einer Baukommission, über Sinn oder Unsinn eines solchen Projektes zu entscheiden, sagt Sascha Valli, Präsident der Baukommission von Balm bei Günsberg. «Die Aufgabe der Baukommission ist es, die Frage zu klären, ob dieses Vorhaben gesetzeskonform ist oder nicht, es geht nicht um die persönliche Meinung.» Die Baukommission habe das Gesuch durch den Kanton überprüfen lassen und dieser sei zum Schluss gekommen, dass das Baugesuch für das Gehege gesetzeskonform sei. Auf Anfrage heisst es bei Welschenrohr, dass die Gemeinde die Baubewilligung ebenfalls erteilt habe.

Die Reaktion: Der Verein «Wisent Thal» wollte sich noch nicht zum Entscheid äussern. Noch habe man den Entscheid der Gemeinden noch nicht erhalten, hiess es auf Anfrage.

Das weitere Vorgehen: Die Gemeinden haben ihren Entscheid gefällt, in den nächsten Tagen erhalten der Verein Wisent Thal und die Einsprecher einen eingeschriebenen Brief in dem die Argumentation von Kanton und Gemeinden dargelegt werden. Gegen diesen Entscheid können die Einsprecher wiederum den Rechtsweg beschreiten, das letzte Wort ist also noch nicht gesprochen.

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