- Das Zürcher Obergericht verurteilt den ehemaligen Vorbeter der Winterthurer An'Nur Moschee zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zehn Jahren Landesverweis .
- Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.
Eigentlich hätte das Obergericht eine schärfere Strafe verhängen wollen, 21 Monate statt 18. Wegen des sogenannten «Verschlechterungsverbots» war dies aber nicht möglich. (Siehe Textbox)
Im Fall des Verurteilten spielt das Strafmass eine untergeordnete Rolle, denn er soll ohnehin ausgeschafft werden.
Wer als Ausländer solche Aufrufe zu Gewalt verbreitet, ist in der Schweiz nicht erwünscht.
Der heute 26-jährige Mann hatte im Oktober 2016 in einer seiner Predigten zu Mord an Gläubigen aufgerufen, die nicht in der Gemeinschaft beten. In den sozialen Medien verbreitete er zudem Bilder von IS-Gräueltaten.
Predigt aus dem Internet
Der Verteidiger hatte argumentiert, sein Mandant habe die Predigt aus Textbausteinen im Internet zusammengestellt und selbst keine vertieften Kenntnisse des Korans. Der Angeklagte selbst verweigerte am Prozess sämtliche Aussagen. Er habe den Behörden alles erzählt, es gebe nichts mehr zu sagen.
Ausschaffung soll vollzogen werden
Der Mann befindet sich seit dem Urteil des Bezirksgerichts in Ausschaffungshaft im Zürcher Flughafengefängnis. Er kann das Urteil noch ans Bundesgericht weiterziehen. Die Richterin betonte, man werde das Migrationsamt anweisen, «alles daran zu setzen, diese Ausschaffung zu vollziehen.»