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Solothurner Altersheime Beim Thema Sterbehilfe scheiden sich die Geister

  • Seit mehr als einem Jahr ist Sterbehilfe in Solothurner Alters- und Pflegeheimen nicht mehr verboten.
  • Der Kanton verlangt von den Heimen seither aber einen klaren Entscheid, ob sie Sterbehilfe in ihren Räumen zulassen oder nicht.
  • Eine aktuelle Umfrage zeigt nun: Viele Alters- und Pflegeheime gewähren den Sterbehilfeorganisationen nach wie vor keinen Zutritt.

Die Solothurner Alters- und Pflegeheime können gemäss einer kantonalen Richtlinie von 2018 selbst darüber entscheiden, ob sie Sterbehilfeorganisationen wie Exit oder Dignitas in ihren Räumen zulassen wollen oder nicht.

Eine aktuelle Umfrage des Amts für soziale Sicherheit zeigt nun, wie die Heime zu diesem Thema stehen:

  • 20 Heime gewähren den Sterbehilfeorganisationen Zutritt.
  • 20 Heime erlauben keine Sterbehilfe in ihren Räumen.
  • 5 Heime haben sich noch nicht entschieden.

Laut einer Mitteilung des Kantons nennen die Heime unterschiedliche Gründe für oder gegen einen Zutritt. Dafür spreche, dass Bewohnerinnen und Bewohner vermehrt selbstbestimmt mit dem Sterben umgehen wollten. Heime, die sich dagegen entschieden haben, führten ethische, moralische und religiöse Gründe auf.

In den Heimen seien intensive Diskussionen geführt worden, sagt Tony Broghammer, Präsident der Gemeinschaft Solothurnischer Alters- und Pflegeheime. Eine entscheidende Rolle habe die Trägerschaft gespielt. So werden etwa einige Heime von der katholischen Kirche geführt. Für diese komme Sterbehilfe nicht in Frage.

Sterbehilfe soll Ausnahme bleiben

Einzelne Heime weisen in der Umfrage auch darauf hin, dass Suizidhilfe oft gar nicht möglich sei, weil die meisten ihrer Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr urteils- und handlungsfähig seien.

Einig sind sich die Alters- und Pflegeheime, dass der Suizid von Bewohnerinnen und Bewohnern die Ausnahme bleiben soll. Sterbende sollten eine Palliativversorgung erhalten, die ein würdevolles und natürliches Sterben ermögliche.

Heime müssen transparent sein

Den Alters- und Pflegeheime stellen sich im Umgang mit sterbewilligen Bewohnerinnen und Bewohner und dem Zulassen von Freitodbegleitungen komplexe Fragen. Das Amt für soziale Sicherheit unterstützt die Heime mit juristischer Beratung und Informationen.

Der Kanton verlangt ausserdem, dass die Heime ihren Entscheid öffentlich machen. Künftige Heimbewohner sollen also wissen, ob in einem Heim Sterbehilfe zugelassen ist oder nicht.

Organisationen wie Exit oder Dignitas bieten sogenannte Freitodbegleitungen an. Dabei wird eine tödliche Substanz vermittelt, welche Personen, die sterben möchten, ohne Fremdeinwirkung selber einnehmen können. In den letzten Jahren haben im Kanton Solothurn erst einzelne Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen den Wunsch geäussert, diese Dienstleistung im Heim zu nutzen, schreibt der Kanton.

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