- Über 150 «Anwohnerinnen und Anwohner» (Verein Pro Grenchen) haben bis vor Bundesgericht gegen den geplanten Windpark auf dem Grenchenberg gekämpft.
- Laut Bundesgericht sind sie aber nicht einspracheberechtigt. Der nächste Anwohner wohne nämlich über 2,3 Kilometer vom geplanten Windpark entfernt.
- Das Bundesgericht bestätigt damit die Haltung des Regierungsrats und das Urteil des Solothurner Verwaltungsgerichts.
- Das bisher grösste Windparkprojekt im Kanton Solothurn ist damit noch nicht «gerettet»: Es ist eine weitere Beschwerde hängig.
«Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sind Nachbarn zur
Beschwerdeführung gegen ein Bauvorhaben legitimiert, wenn sie mit
Sicherheit oder zumindest grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen
(Lärm, Staub, Erschütterungen, Licht oder andere Einwirkungen)
betroffen werden», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil.
Das sei im Fall des Windparks Grenchen und bei dessen Gegnern im Verein Pro Grenchen nicht der Fall, so das Bundesgericht. Die Beschwerden werden alle abgewiesen. Die Beschwerdeführer müssen Gerichtskosten von 9000 Franken bezahlen, steht im Urteil vom 20. April.
Verwaltungsgericht hat richtig entschieden
Die Anwohner hatten mehrere mögliche Gefahren ins Feld geführt: So befürchten sie eine mögliche Verschmutzung des Trinkwassers, zum Beispiel bei einem Brand der Windkraftanlage. Oder aber sie befürchten einen möglichen Felssturz an der Wandfluh, falls eines der Windräder umfallen sollte.
Zudem haben sie Angst vor negativen Auswirkungen des sogenannten Infraschalls, den die Windräder verursachen sollen. Die Anwohner bemängelten zudem, das Verwaltungsgericht habe ihre Befürchtungen nicht ausreichend widerlegt.
Das Bundesgericht weist diese Vorwürfe in seinem Urteil zurück. Das Verwaltungsgericht habe sein Urteil ausreichend begründet, zum Beispiel mit diversen Studienergebnissen. Es bestehe höchstens ein geringes Risiko, dass die Anwohner durch diese Windkraftanlage tatsächlich Nachteile in Kauf nehmen müssten.
Weitere Beschwerde und Einsprachen
Die Städtischen Werke Grenchen (SWG) planen den Windpark seit über zehn Jahren. Ursprünglich war die Inbetriebnahme für 2015 vorgesehen. Doch auch mit diesem Urteil aus Lausanne ist das Projekt noch nicht «über den Berg»: Es ist eine weitere Beschwerde hängig beim Solothurner Verwaltungsgericht, eine Beschwerde des Vogelschutzverbandes Birdlife. Dieser ist durch das Verbandsbeschwerderecht dazu berechtigt.
Nach dem Planungsverfahren steht zudem das Baugenehmigungsverfahren an, wie der Verein «ProGrenchen» in einer schriftlichen Stellungnahme betont. Auch gegen das Baugesuch seien Einsprachen erhoben worden. Der Verein bleibe deshalb «trotz des unerwarteten Entscheids» zuversichtlich.
Wann wird gebaut? SWG-Geschäftsführer Per Just erklärt dazu auf Anfrage von SRF: «Ich sage seit fünf Jahren, dass wir in etwa zwei Jahren bauen können. Ich hoffe, dass es jetzt in etwa stimmt und wir 2020 starten können.»