Die blinde Künstlerin Pina Dolce nennt es «einen Sieg gegen die Gleichgültigkeit» gegenüber Menschen, die wie sie mit einer Behinderung leben. Zusammen mit anderen Betroffenen lancierte Dolce eine Initiative für einen Gleichstellungsartikel in der Verfassung. Unterstützung erhielten sie durch das Behindertenforum, einer regionalen Dachorganisation von verschiedenen Interessensverbänden.
Wichtiges Ziel erreicht
«Behinderung ist keine Frage von links und rechts», sagt SP-Grossrat Georg Mattmüller, Geschäftsführer des Behindertenforums. Es sei positiv, dass der Grosse Rat das Gesetz einstimmig verabschiedete.
Menschen mit einer Behinderung haben jetzt einen direkt durchsetzbaren Rechtsanspruch.
Das kantonale Behindertenrechtegesetz sei tatsächlich eine Neuheit, sagt Markus Schefer, Staatsrechtsprofessor an der Universität Basel. Er hat das Gesetz zusammen mit der Basler Verwaltung ausgearbeitet. «Menschen mit Behinderung haben damit einen direkt durchsetzbaren Rechtsanspruch, nicht benachteiligt zu werden.» Die gelte für alle Lebensbereiche, von der Kinderkrippe bis zum Altersheim; im Arbeitsleben aber auch in der Freizeit.
Baselland will nachziehen
Der Basler SP-Regierungsrat Christoph Brutschin hofft auf eine Signalwirkung für andere Kantone. Der Nachbarkanton Baselland sei schon daran, ein Behindertengesetz nach Basler Vorbild auszuarbeiten. Dabei sei der Druck der Betroffenen hilfreich gewesen. In der Umsetzung ginge es darum, ein Umdenken in der Verwaltung einzuleiten, so dass die Bedürfnisse von behinderten Menschen immer berücksichtigt werden.