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Angepasste Anforderungen Neu rekrutiert die Stadtpolizei Zürich auch Tätowierte

Auf Twitter informierte die Stadtpolizei Zürich am Donnerstag darüber, dass sie die Anforderungen an ihren Nachwuchs angepasst hat. Neu gibt es keine fixe Mindestgrösse mehr, auch mit 39 kann man sich noch bewerben für die Polizeiausbildung und Tätowierungen sind erlaubt.

Allerdings: Tattoos am Hals, am Kopf und an den Händen sind nicht erlaubt. Alle anderen seien erlaubt, wenn sie vom Motiv her mit dem Polizeiberuf vereinbar seien, schreibt die Stadtpolizei auf Twitter. Sie müssten nicht abgedeckt werden.

Die Polizei habe aber nicht etwa Rekrutierungsprobleme, sagt ein Sprecher zu «20 Minuten». Der Grund für die Anpassungen sei, dass man mit der Zeit gehe. So seien etwa Tätowierungen in der heutigen Zeit gesellschaftlich akzeptiert.

Bewerberinnen und Bewerber, die kleiner als 1,60 Meter (die bisherige Mindestgrösse für Frauen) sind, müssten zwei zusätzliche Eignungstests bestehen. So müssten sie etwa mit dem Dienstwagen eine Vollbremsung machen können.

Für die Kantonspolizei ist eine Lockerung der Anforderungen kein Thema, wie es auf Anfrage vom «Regionaljournal» heisst.

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