- Im Fall des sogenannten Hasspredigers von Winterthur ist ein Durchbruch gelungen: Die Behörden haben den Mann ausgeschafft.
- Der ehemalige Prediger der An'Nur-Moschee sei nach Somalia überstellt worden, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) mit.
- Die somalischen Behörden hätten ihn als somalischen Staatsbürger anerkannt und seiner Rückführung zugestimmt.
Der Rückführung waren intensive Bemühungen des SEM zur Festlegung der Staatsangehörigkeit des Betroffenen vorangegangen, heisst es bei der Behörde.
Da der Mann über keine gültigen Reisedokumente verfügte und bei den Befragungen durch das SEM nicht kooperierte, gestaltete sich die Abklärung seiner Staatsangehörigkeit aufwändig. Nachdem die zunächst vermutete äthiopische Staatsbürgerschaft nicht bestätigt werden konnte, wurde die mögliche somalische Staatsbürgerschaft abgeklärt.
Aufforderung zu Gewalt
Im November 2017 hatte das Bezirksgericht Winterthur den damals 25-Jährigen zu einer bedingten 18-monatigen Freiheitsstrafe wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit und mehrfacher Gewaltdarstellung verurteilt.
Zudem auferlegte ihm das Gericht eine zehnjährige Landesverweisung. Das Zürcher Obergericht hat das Strafurteil im November 2018 bestätigt. Bereits im August 2017 hatte das SEM ein Asylgesuch des Mannes abgelehnt. Der Prediger sass seither in Ausschaffungshaft.
Zufriedenheit in Zürich
Der zuständige Sicherheitsdirektor Mario Fehr (SP) reagierte erfreut auf die Ausschaffung des Predigers. Gegenüber dem «Regionaljournal Zürich Schaffhausen» erklärte er, die Rückschaffung sei ein deutliches Signal, dass der Kanton Zürich solche Leute nicht haben wolle.