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Rückvergütung Solarstrom Kein Grünstrom zum Graustrompreis

Die St.Galler Regierung ist gefordert. Kantonsrat Thomas Schwager (Grüne) will wissen, wie sich die Kürzungen bei der Rückvergütung von Solarstrom mit der Eignerstrategie verträgt, welche die Ostschweizer Regierungen vor 18 Jahren mit den SAK abgeschlossen haben. Darin ist festgehalten, dass die Kraftwerke erneuerbare Energien fördern müssen.

Dass die SAK für Solarstrom gleich viel bezahle wie für Graustrom sei «gleich schlecht, wie wenn ein Bauer für Freilandeier gleich viel bekommt wie für Batterieeier», sagt Schwager.

Die St.Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke senken auf den 1. Januar 2018 die Tarife für Strom, der von privaten Solaranlagen in das Netz eingespiesen wird. Sie begründen den Schritt mit einem Entscheid der Eidgenössischen Elektrizitätskommission. Anfang Dezember hat die SAK den Entscheid korrigiert: Statt 4,23 Rappen pro Kilowattstunde gibt es neu 4,73 Rappen pro Kilowattstunde – was immer noch viel weniger ist wie die 15 Rappen vor einem Jahr.

Der Verein unabhängiger Energieerzeuger (Vese) hat bereits angekündigt, dass er dies gerichtlich überprüfen lassen will.

Den Vorstoss von Thomas Schwager haben 21 Kantonsräte mitunterzeichnet. Die Regierung hat noch nicht Stellung bezogen.

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